• leoiejette
    Dabei seit: 1400198400000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1426700783000

    Guten Tag,

    Vorab: Dies ist nicht unsere erste Reise und ich will hier auch keine blöden Sprüche oder Bemerkungen. Irgendwie ist es diesmal ziemlich blöd für uns gelaufen:

    wir haben aus Deutschland telefonisch im August eine Reise bei einem österreichischen Anbieter gebucht.

    Es kam eine Buchungsbestätigung per Post und per EMail in der ausdrücklich stand:

    * Bitte überprüfen Sie nochmals alle Daten auf Ihre Richtigkeit und schicken Sie uns im Anschluss daran die Buchungsbestätigung als Zeichen Ihres Einverständnisses unterschrieben retour.*

    Das haben wir nicht getan, da wir uns anders entschieden haben.

    Hätten wir im Reisebüro unseres Vertrauens gebucht hätten wir natürlich storniert. Aber wir hatten auch noch nie den Fall, dass wir schriftlich eine Einverständniserklärung unterschreiben sollten. Mit der Unterschrift hätten wir die AGBs anerkannt.

    Es kam keine Mahnung für die Anzahlung, die im September 14 fällig war.

    Auch der komplette Betrag, der am 20.02.15 fällig war, wurde nicht angemahnt. Erst gestern meldete sich das Reisebüro per Mail, wo denn unsere Zahlung bleibt.

    Aufgrund der nicht geleisteten Unterschrift und der fehlenden Mahnung für die Anzahlung dachten wir, der Vertrag wäre nicht geschlossen worden. Es hat sich bis gestern nie jemand gemeldet. Der Abglug wäre aber schon nächsten Mittwoch.

    Viele Grüße

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1426707581000

    Sofern eine verbindliche Buchung getätigt wurde (ist die Regel!) muss selbstverständlich auch explizit widersprochen werden nach Erhalt der Reiseunterlagen.

    Gewöhnlich wird ohne Widerruf der Vertrag wirksam, zudem muss dieser (Widerruf) bereits regelmäßig begründet sein und zwar nicht etwa mit "wir haben inzwischen anders entschieden" sondern beispielsweise mit von der Buchung abweichenden Kriterien durch Übermittlungsirrtum.

    Andernfalls ist der Terminus "Option" ( nicht "Buchung" ) und erlischt eine solche automatisch nach Ablauf einer gesondert vereinbarten Frist.

    Der an euch gerichtete Hinweis zur Kontrolle ist obligatorisch und betrifft beispielsweise die Vermeidung von Irrtümern bei fernmündlicher Buchung (beredtes Beispiel ist die Causa Bordeaux ./. Porto).

    Ohne näheren Einblick in den Sachstand:

    Das Schreiben zielte lediglich auf eine inhaltliche Kontrolle und war nicht dazu gedacht, den Vertrag widerspruchslos mangels Rückmeldung aufzuheben!

    Das müsste sich aber jedenfalls aus den Buchungsinformationen/ AGB des entsprechenden Anbieters schon zweifelsfrei herleiten lassen ...

    Edit:

    Ein Betrag ist nach Ablauf der Frist auch ohne Mahnung automatisch geschuldet, darauf kannst du dich ergo ganz gewiss nicht berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Medi
    Dabei seit: 1137024000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1439404951000

    FERIEN Touristik GmbH

    ImJuni haben wir (6 Personen) telefonisch über unsere Reisebüros eineStädtereise nach Istanbul gebucht bei Ferien Touristik GmbH,Düsseldorf. In der BGB Informationspflichten-Verordnung § 6Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen steht u.a.folgendes:

    (3) Legt der Reiseveranstalter dem Vertrag AllgemeineGeschäftsbedingungen zugrunde, müssen diese dem Reisenden vorVertragsschluss vollständig übermittelt werden.

     

    Vor Vertragsabschluss haben wir keinerlei Unterlagenerhalten und mit der Reisebestätigung nur einen Hinweis auf dieGültigkeit der AGB's - nachzulesen im Internet. Ist dieserVertrag aufgrund dessen überhaupt zustande gekommen? Da uns allendie Situation in Istanbul zu gefährlich geworden ist und derReiseveranstalter sehr stur ist, (beharrt auf hohem Stornobetrag,obwohl noch keinerlei Leistung erbracht wurde und besteht sogar aufKosten bei einer eventuellen Umbuchung), interessiert uns diese Fragesehr. Kann uns jemand helfen?

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1439409782000

    Da kann Dir niemand helfen, die AGB stehen im Internet öffentlich zur Verfügung schon vor der Reisebuchung. Wenn Du sie nicht gelesen hast, ist das Dein Pech.

    Und selbstverständlich ist bereits eine Leistung erbracht. Flug und Hotel wurden bereits gebucht.

    Die Kosten einer Umbuchung hättest Du auch in den AGB finden können, ich versteh eh nicht, warum man irgendwo bucht ohne die genauen Vertragsinhalte zu kennen. Das kann die Höhe der Anzahlung, wie in diesem Fall die Stornogebühren und noch so vieles anderes betreffen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1439410293000

    I.d.R. gibt es im Verlauf der Buchung einen Link zu den AGB, ein weiterer Fortschritt hängt von einem Häckchen ab, welches man zum Thema "ich habe gelesen / bin einverstanden" setzt.

    Ohne dieses Prozedere ist in den wenigstens Fällen eine verbindliche Buchung überhaupt möglich.

    Ohne das jetzt speziell nachgesehen zu haben - von einem solchen Mangel an Professionalität kann man nicht ausgehen.

    Somit ist sehr wahrscheinlich ein Vertrag rechtswirksam geschlossen worden und Schiss allein nun mal keine ausreichende Begründung für eine ersatzfreie einseitige Kündigung.

    Sorry ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1439426545000

    @vonschmeling

    Medi schreibt, sie habe telefonisch gebucht. Also nix mit Haekchen setzen oder so.

    Bei telefonischen Buchungen ist es mit der Einbeziehung der AGB immer so ne Sache. Schliesslich werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vor oder bei Vertragsschluss problemlos eingesehen werden konnten. Dies ist bei rein telefonischen Erstbuchungen regelmaessig problematisch und oft eben nicht gegeben.

    Der telefonisch geschlossene Vertrag ist natuerlich wirksam, moeglicherweise sind die AGB aber kein Vertragsbestandteil geworden. Das wuerde wiederum bedeuten, dass sich keine der Vertragsparteien auf die AGB berufen koennte und nicht nach (in diesem Fall gar nicht wirksam vereinbarten) Stornotabellen reguliert wuerde sondern strikt nach BGB Schadensersatz zu leisten waere. Dieser duerfte allerdings in den allermeisten Faellen hoeher ausfallen als eine Abrechnung nach Stornotabelle. Darum sollte man besser vorher genau pruefen, ob es wirklich Sinn machen wuerde, sich auf die Nichteinbeziehung der jeweiligen AGB zu berufen.

  • Medi
    Dabei seit: 1137024000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1439450386000

    @Mam62:

    "Danke" für den Hinweis auf die erbrachte Leistung der Buchung von Flug und Hotel. Für derzeit insgesamt nur EUR 900,00 ist das wirklich ein Schnäppchen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1439455248000

    Danke, caveman - die telefonische Buchung hatte ich überlesen.

    In diesem Fall vollkommen richtig was du schreibst, ein Vertrag wurde geschlossen, eine Stornierung ist nur kostenpflichtig möglich und die Gebühren gem. AGB sind das kleinere Übel.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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