• nemez
    Dabei seit: 1107648000000
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    gesperrt
    geschrieben 1205494147000

    es wurde flug + 1 woche hotel gebucht. kunde verbringt die erste nacht privat und erscheint erst am 2. tag im hotel. dort wird ihm eroeffnet, dass die buchung verfallen sei.

    ich weiss nicht, ob sogenannte "bausteine" gebucht wurden oder pauschalreise. auf jeden fall flug+hotel beim selben deutschen veranstalter.

    bezahlt wurde natuerlich vor reisebeginn.

    kann das rechtens sein? der betreffenden war es schliesslich egal, da sie weiter privat wohnte. bestehen ansprueche auf teilrueckzahlung?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1205494631000

    Hallo,

    ich denke hier hängt wirklich viel von der Art der Buchung ab. Ein Rückzahlungsanspruch sollte bestehen, zumal ja die Hotelnutzung nicht in Anspruch genommen wurde.

    Anders kann es aussehen, wenn eine Pauschalreise gebucht worden ist, bei der mit der Hotelübernachtung eventuelle Subventionen verbunden sind. So kann es im Winter durchaus sein, daß in der Türkei die Buchung mit Hotel günstiger ist als nur der Flug. Dann kann ich mir eine solche Regelung vorstellen.

    Jedoch ohne genaue Angaben ist es schwer hier etwas zu sagen.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1205494810000

    Die Reisebedingungen diverser Reiseveranstalter unterscheiden

    häufig nicht zwischen Pauschalreise und Nur-Hotel-Buchung.

    Die Stornogebühren bei "No-show" sind entsprechend hoch

    angesiedelt. Um diese zu vermeiden, hätte das Hotel zumindest

    telefonisch informiert werden müssen, daß die Anreise erst am

    nächsten Tag stattfindet. Dann wäre das vermutlich problemlos

    möglich gewesen.

    Ansonsten hilft oft nur die Buchung über Hotelportale

    (auch hier bei HC möglich).

    Die Bedingungen sehen dann bei "Nichterscheinen" die Aufhebung

    der Reservierung auch vor. Allerdings entstehen dabei

    in der Regel keine Kosten (wird ja bei den kundenfreundlichen

    auch erst im Hotel bezahlt) oder beispielsweise die Gebühr

    der 1. Übernachtung wird über die hinterlegte Kreditkarte abgebucht.

    In Deinem Fall die Bedingungen des Veranstalters prüfen.

    Vermutlich sind noch ca. 10 Prozent Erstattung möglich,

    wenn z.B. die No-Show-Stornierungsgebühr 90 Prozent beträgt.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • dillen
    Dabei seit: 1155340800000
    Beiträge: 240
    geschrieben 1205518276000

    das heisst in diesem fall, doppeltes geld für den hotelier? oder wie versteh ich das jetzt. wenn die buchung verfallen war, ok. war denn noch ein zimmer frei? und wenn nicht, wovon ich jetzt grad ausgeh, dann kann 90% storno verlangt werden? wow, staun.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1205542350000

    @dillen

    Von einem doppelten Verdienst würde ich nicht unbedingt ausgehen. Wenn ein Gast trotz gebuchtem Zimmer nicht anreist, fällt ja nicht kein zahlender Ersatzgast vom Himmel! Das Zimmer bleibt leer, der Hotellier hätte ohne NowShow-/Stornogebühren einen unverschuldeten finanziellen Schaden.

  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
    Beiträge: 1037
    geschrieben 1205545062000

    Aber wenn das Zimmer nicht belegt war, hätte der Betreffende ja auch noch am zweiten Tag einziehen können. Es war ja schließlich bezahlt.

    Groß mirius

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1205575049000

    Durch eine Buchung erwirbt man doch den Anspruch von Tag 1 bis Tag X in einem Hotelzimmer zu "wohnen". Wird Tag 1 ohne jedlichen Hinweis Hinweis nicht angetreten ("No Show") muss der Hotelier davon ausgehen, dass es auch an den Tagen 2 bis X so sein wird. In diesem Sinn kann man vielleicht von so etwas wie einer Stornierung durch Nichterscheinen sprechen. Wenn dan ein Gast - sozusagen zufällig der ursprüngliche Gast - das Zimmer buchen möchte, fallen natürlich die regulären Zimmerpresie an.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1205580554000

    Viele Hotels haben in ihren AGBs drin, daß ein Nichterscheinen am Anreisetag automatisch zu einer Stornierung führt. Dies kann meiner Meinung nach nur umgesetzt werden, wenn, die Hotelrechnung vor Ort bezahlt wird.

    Ist das Zimmer bereits vor Anreise bezahlt, dann hat der Hotelier das Zimmer auch frei zu halten bzw. bei einer Stornierung seinerseits die anteilig unter evtl. Berücksichtigung der Stormokosten, die ihm zustehen zu erstatten.

    meint

    holzwurm

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1205588365000

    @Holzwurm

    Wie bereits geschrieben, bei einer Hotel-Buchung über Reiseveranstalter,

    wie im vorstehenden Fall geschildert, tritt bei Nichterscheinen die

    entsprechende Stornopauschale in Kraft. Die AGBs lauten auf:

    Der Zimmeranspruch verfällt. Stornokosten i.d.R.75 bis 90 Prozent.

    Bleibt die Frage, wo die bezahlten Stornogebühren verbleiben.

    Eher weniger oft beim Hotelier. Denn der gibt sich bei

    anderen Vertriebswegen auch mit 0 Euro bei kurzfristiger

    Stornierung oder Nichterscheinen zufrieden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1205590988000

    Ob dies rechtlich haltbar ist zumal das Zimmer bereits im Voraus bezahlt wurde.

    Wie schon geschrieben bei Buchungen die erst vor Ort bezahlt werden ist es klar, denn der Hotelier hat keinerlei Sicherheiten ob der Gast anreist oder nicht.

    LG

    holzwurm

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