Hallo,
seit kurzem verfolge ich das Forum als Neumitglied und hoffe nun mal auf eure Hilfe.
Ich stelle die Frage hier für einen Arbeistkollegen, der leider naoch kein Internet besitzt.
Das gibt es auch noch........
Aber nun zum eigentlichen!
Im Urlaub hatte das bekannte Paar keine funktioniernde Klimaanlage. Dies wurde mehrmals an der Rezeption des Hotels rekalmiert. Doch konnte man keine Abhilfe schaffen. Auch ein anders Zimmer konnte in der Hauptreisezeit nicht zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde die Reiseleiterrin mit dem Anliegen beauftragt und dies bleib auch erfolglos.
So hatten sie eine Woche keine Klimaanlage und eine Zimmerinnetemperatur von 29°. Nachts ging es auf 26° zurück. Mit geöffneten Balkonfenster bzw. Tür und entsprechendem Durchzug . Allerdings aun ne Menge Mückenstiche:-(((
Die Reiseleitung vor Ort hat eine sog. Beanstandungsniederschrift unterschrieben und den Mangel somit dokumentiert.
Der Reisepreis für eine Woche betrug 1420 Euro.
Der Reiseveranstalter hat nu einen Scheck über 70 Euro geschickt und sich entschuldigt.
Aber das sind gerade mal 5% vom Reisepreis und so wie ich gestern gegoogelt habe sind schon Rechtssprechnungen bzw. Erstattungen von 20% des Reisepreises gezahlt worden.
Ich habe meinen Kollegen geraten, den Scheck wieder zurückzusenden und die 20% zu fordern! Oder???
Was meint ihr bzw. welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht.
5% finde ich schon sehr wenig........
LG Cooper 1998
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