• Cooper1998
    Dabei seit: 1284681600000
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    geschrieben 1285768995000

    Hallo,

    seit kurzem verfolge ich das Forum als Neumitglied und hoffe nun mal auf eure Hilfe.

    Ich stelle die Frage hier für einen Arbeistkollegen, der leider naoch kein Internet besitzt.

    Das gibt es auch noch........

    Aber nun zum eigentlichen!

    Im Urlaub hatte das bekannte Paar keine funktioniernde Klimaanlage. Dies wurde mehrmals an der Rezeption des Hotels rekalmiert. Doch konnte man keine Abhilfe schaffen. Auch ein anders Zimmer konnte in der Hauptreisezeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

    Weiterhin wurde die Reiseleiterrin mit dem Anliegen beauftragt und dies bleib auch erfolglos.

    So hatten sie eine Woche keine Klimaanlage und eine Zimmerinnetemperatur von 29°. Nachts ging es auf 26° zurück. Mit geöffneten Balkonfenster bzw. Tür und entsprechendem Durchzug . Allerdings aun ne Menge Mückenstiche:-(((

    Die Reiseleitung vor Ort hat eine sog. Beanstandungsniederschrift unterschrieben und den Mangel somit dokumentiert.

    Der Reisepreis für eine Woche betrug 1420 Euro.

    Der Reiseveranstalter hat nu einen Scheck über 70 Euro geschickt und sich entschuldigt.

    Aber das sind gerade mal 5% vom Reisepreis und so wie ich gestern gegoogelt habe sind schon Rechtssprechnungen bzw. Erstattungen von 20% des Reisepreises gezahlt worden.

    Ich habe meinen Kollegen geraten, den Scheck wieder zurückzusenden und die 20% zu fordern! Oder???

    Was meint ihr bzw. welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht.

    5% finde ich schon sehr wenig........

    LG Cooper 1998

    +

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1285769781000

    @Cooper

     

    Schau doch mal HIER in die Frankfurter Tabelle: Prozentangaben für Minderungen.

     

    Weiterhin: War in deinem angegebenen Gesamtpreis der Flug mit drin ?

    Den kannst du nicht mit einkalkulieren.

     

    Weiterhin: Schau doch mal hier im Internet oder im Katalog nach, was das Zimmer

    kostete (ohne Verpflegung).

     

    Dann kannst du dir auch ausrechnen, wieviel Prozent erstattet wurden und ob 70 € korrekt sind.

     

    LG

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Cooper1998
    Dabei seit: 1284681600000
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    geschrieben 1285788832000

    Hallo Anne49,

    danke für Deinen Hinweis!!

    Der Preis war der reine Hotelpreis ohne Flug und Transfer.

    Nach der Tabelle sollten dann ja zwischen 10-20 % gezahlt werden.

    Da es in der Hauptsaison war ( August ) sind 20% als Forderung angebracht!?

    Ich habe mal die Tabelle ausgedruckt und werde diese mal morgen mit zur Arbeit nehmen und meinen Kollegen zeigen.

    Danke nochmals:-)))

    LG Cooper1998

  • liebesschneckle
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    geschrieben 1285789761000

    ;)  Cooper1998...... und du bist dir sicher das das "Bekannnte" waren und nicht du selber?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1285789947000

    Ohne der freundlichen Stimme, die sich für den Kollegen hier so einsetzt, nahetreten zu wollen: aber es ist eine Jahrzehnte lange Erfahrung von mir, dass es immer sehr schwierig ist zu eruieren, ob es sich tatsächlich so oder doch vielleicht anders zugetragen hatte. Schließlich war man ja selbst nicht dabei und kennt die Geschichte nur vom Hören Sagen.

    So, sollte es nun dennoch so gewesen sein, wäre jede Gewährleistung, das ist der Betrag, den der Reiseveranstalter für einen Mangel zu zahlen hat, den er zu vertreten hat, also dann wäre jede Gewährleistung vom gesamten Reisepreis zu berechnen, sofern es sich um eine Pauschalreise gehandelt hatte.

    Die Gewährleistungszahlungen beim Totalausfall einer versprochenen Klimaanlage schwanken zwischen einigen wenigen Prozenten bis 10, in Extremfällen auch 15 oder 20 Prozent.

    Vorsichtig, ohne alle Umstände der Reise, des Ortes und des Reisedatums zu kennen, denke ich, bei maximaler Temperatur tagsüber, wenn ich das richtig verstanden habe, von 29 ° C und einer durchschnittlichen Nachttemperatur von 26 ° C, wird die Entschädigung wohl zwischen zwei und sechs Prozent liegen.

  • Cooper1998
    Dabei seit: 1284681600000
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    geschrieben 1285791844000

    @liebesschnecke

    deine Vermutung kann ich nicht teilen........leider darf ich auch nicht mehr dazu schreiben!!

    denk mal nach......

    @mosaik

    vielen dank für die Info und mal sehen was bei raus kommt.

    LG

  • Lugansk
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    geschrieben 1285812991000

    Hallo!

     

    Laut Frankfurter Tabelle zwischen 10% bis 20%.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1285863236000

    Die Frankfurter Tabelle ist eine Richtwert-Tabelle, die Richter zu ihrer Entscheidung heranziehen können, aber keine gesetzliche Grundlage. Die Entscheidung der Entschädigungshöhe ist immer noch auf den individuellen Einzelfall abgestimmt. Und ohne alle genauen Daten zu kennen, möchte ich hier noch von solchen Beträgen schreiben...

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1285952115000

    Hallo!

     

    Richtig! Aber zwischen Deinen 2% und und den mindestens 10% in der Tabelle ist doch ein erheblicher Unterschied. ;)

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