• mini10
    Dabei seit: 1069891200000
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    geschrieben 1116723386000

    Hallo vielleicht kann mir jemand helfen!Das Scheidungskind meines Partners darf plötzlich doch nicht mit in den gebuchten urlaub,obwohl wir von der Mutter eine feste zusage hatten.

    Was können wir tun? Reiserücktritt haben wir aber so wie ich weiß bringt das nichts.

    gruß carina
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1116793377000

    hallo carina. rechlich habt ihr da leider keine handhabe. mh. warum weigert sich denn die mutter des kindes auf einmal???

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mini10
    Dabei seit: 1069891200000
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    geschrieben 1116838395000

    Hallo danke für deine antwort.Wir wissen nicht warum sie ihre meinung gewechselt hat vielleicht um uns zu ärgern,an den arzt dachten wir auch schon das problem ist nur das sie auch 600 km von uns weg wohnen.Was müßten wir zahlen wenn wir ihn als Reisegast  stornieren ? Geht das überhaupt?

    gruß carina
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1116843057000

    ach das ist ja wirklich eine verzwickte situation. was man bei einer stornierung zahlen muß weiß ich leider nicht. aber meiner meinng nach müssen kinder doch sowieso "nur" einen kinderfestpreis buchen. und wenn das dann nur ein prozentsatz von diesem kleinen preis ist müßte das doch noch relativ human geschehen können. ich würde einfach mal mit dem veranstalter sprechen. so, wie ich das verstanden habe, wollt ihr beiden ja trotzdem fahren, oder? also bleibt der löwenanteil der reise ja bestehen.

    viel glück.

    p.s. : kennst du keinen rechtsanwalt, den du mal unverbindlich fragen könntest? man muß dann natürlich mehr über die reise erfahren : wann gebucht, wann beginnt sie, reisepreis gesamt,.....    

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1116843398000

    Vielleicht schaust Du einfach mal in die AGBs Deines Veranstalters (meist findet man die ganz hinten im Preisteil). Da steht auch ganz klar drin, wieviel eine Stornierung (auch Teilstorno) zu welchem Zeitpunkt kostet.

    Dafür brauchst Du noch keinen Anwalt. Seitens des Veranstalters besteht in einem solchen Fall keinerlei Anspruch auf Kulanz - gleich welcher Art.

    Den Anwalt würde ich lieber auf die Mutter des Kindes ansetzen (vorausgesetzt, sie hat vorher ihr Einverständnis für die gebuchte Reise gegeben), damit sie Dir die Stornokosten für das Kind erstattet ;-)

    Wie die Chancen stehen, weiß ich nicht - das wäre dann auch eher ein Thema für ein Familienrechtsforum.

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