Suche nach (reiserechtliche) Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt:
Wir interessieren uns für ein Hotel mit bestimmten Zimmern, die jedoch nur mit der Konstellation 3 Erw. - 1 Kind buchbar sind.
Preislich läge es für uns noch im Rahmen, eines der beiden Kinder als Vollzahler anzugeben.
Nur ist die Frage, ob sich ggfs. der Hotelier dann querstellt oder es ihm egal ist, wenn er ein Kind als Vollzahler abrechnen kann.
Lt. Veranstalter wäre es kein Problem, nur will ich nicht ankommen und beim Check-in Scherereien haben.
Momentan ist das Hotel wg. Winterpause nicht zu erreichen.