Auszug zum Thema Kids & Teens Entertainment einer bedeutenden Hotelkette:
* Es handelt sich um eine reine Animation und keine Betreuung.
* Die Aufsichtspflicht trifft auch im Rahmen des Kids & Teens Entertainments die Eltern.
Bei einem möglichen Rechtsstreit wird mit Sicherheit auch das Alter des Kindes eine Rolle spielen. Es ist schon ein Unterscheid ob 3 Jahre oder 13 Jahre.
Insgesamt können die Eltern die Aufsichtspflicht und damit die Gesamtverantwortung nicht an die Mitarbeiter der Animation "Rück Delegieren". Die Verantwortung bleibt bei den Eltern.
Eine Kinder Animations-oder Entertainment Programm in den einschlägigen Touristenhotels ist kein beaufsichtigter Kindergarten. Das allerdings wissen viele (Touristik) Eltern nicht !!
Gruß
Hans
ps @Silvia L Schon mal die genauen Bedingungen der Baadingoo Kinderclubs gelesen, bezüglich der Verantwortung und Haftung ?