• FaLu
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1308902172000

    Guten morgen,

    habe eine Frage, ob ich die Gebühren für eine Namensänderung (25 €) und Umbuchungskosten (50 €) für eine stornierte Reise trotzdem zahlen muss?

    Haben über Tjaereborg gebucht, Reise konnte storniert werden, da gebuchter Flughafen Flüge alle gestrichen hat. Die oben genannten Kosten soll ich aber trotzdem bezahlen.

    Ist das rechtlich so korrekt oder habe ich Möglichkeiten, das Geld auch erstattet zu bekommen?

    Bitte um Tipps

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1308902608000

    Schwierig, da ja die Zusatzkosten für einen Verwaltungsaufwand erhoben wurden, der tatsächlich entstanden ist. Rein rechtlich: Ich weiß es nicht.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1308905314000

    Wenn ich mal von der Reihenfolge Buchung-Namensänderung/Umbuchung-Stornierung ausgehe, dann sind die Pauschalen 25/50 € sicherlich zu Recht vom Reiseveranstalter für seine Aufwände und Auslagen erhoben. Auch die Stornierung des Fluges machen diese Vorgänge ja nicht rückgängig. Schliesse mich gastwirt da an.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!