• Jackfruit
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1197824592000

    Zunächst hatte der Abflug 5 Stunden Verspätung. Dann war bei der Ankunft der Koffer nicht mitgekommen.

    Die Auskunft bei der Lufthansa:

    Der Container mit dem Gepäck passte wegen hohem Gepäckaufkommen der Fluggäste nicht mehr ins Flugzeug und mußte über Frankfurt umgeleitet werden. Der Koffer kam dann 2 Tage zu spät zum Flugziel an.

    Ich hatte nur Flug ohne Unterkunft gebucht. Welche Schadensersatzansprüche habe ich?

    Danke für Hinweise

    Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1197910728000

    Bei einer reinen Flugbuchung: den Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis zum Eintreffen des Gepäcks.

    Bei einer Pauschalreise: wie oben und zusätzlich stellt es einen Reisemangel in der Größenordnung von fünf bis 10 Prozent anteilig von einem Tagessatz der Reise (Preis dividiert durch Reisetage = Tagessatz).

    Gruß

    Peter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1352751001000

    Definition Erstattung von Ersatzkäufen:

    Findet sich der Koffer - wie hier beschrieben! - wieder, erstattet LH 100% der Hygieneartikel aber nur 50% der Auslagen für Kleidung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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