• la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1266850965000

    Hallo,

    hab mal eine Frage wegen der Regulierung eines Kofferschadens beim Rückflug.

    Mein ABS-Hartschalen-Koffer kam mit einem Loch an der Schmalseite neben dem Koffergriff auf dem Gepäckband zurück. Bei meiner sofortigen Schadensmeldung beim betreffenden Schalter am Flughafen bekam ich dann ein Schadensformular sowie ein Kuvert mit Adresse einer Kofferregulierungsfirma ausgehändigt. Es wurde dort noch gesagt, daß der Koffer repariert wird.

    Mein Koffer ist nachweislich 1 1/4 Jahre alt - Rechnung ist vorhanden - und so habe ich mit dem Kofferhersteller Verbindung aufgenommen und der sagte mir, daß eine Reparatur bei diesem Koffer nicht möchlich ist und ich habe von denen eine Bestätigung über den Kaufpreis sowie Kaufdatum erhalten. Ich müßte dann den Kofferpreis erstattet bekommen.

    Daraufhin habe ich mit der Kofferregulierungsfirma telefoniert und diese sagten mir, daß ich den Koffer mit dieser Bestätigung und dem Schadensformular zusenden soll. Heute rief mich ein Mitarbeiter der Kofferregulierungsfirma an und bestätigte den Erhalt des Koffers und daß eine Reparatur nicht möglich sei. Ich würde den Kaufbetrag abzüglich 10% in absehbarer Zeit von der Fluglinie erstattet bekommen.

    Auf meine Frage wieso nicht der volle Betrag, erklärte er daß der Koffer ja schon 1 1/4 Jahre alt sei und da werden eben 10% abgezogen.

    Jetzt meine Frage an Euch:

    Stimmt das, daß ich nicht den ganzen Kaufpreis fordern kann? Wenn mir selber z.B. der Koffer kaputt gegangen wäre, so hätte ich doch 2 Jahre Garantie drauf. Oder seh ich das falsch....

    Vielen Dank für Eure hoffentlich baldigen Erklärungen was mir da zusteht.

    LG la.paz

  • Gisela_Sch
    Dabei seit: 1240704000000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1266859049000

    Es ist anscheinend üblich, dass nur der Zeitwert ersetzt wird. Siehe dazu folgenden Link:

     

    http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/gepaeckunregelmaessigkeiten1.html

    Gruß, Gisela

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1266859239000

    Ein möglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller wird erlöschen, da eine Gewaltanwendung erkennbar ist und kein Materialfehler vorliegen wird.

    Somit erhältst Du einen Zeitwert als Entschädigung und nicht den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert als Ersatz.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1266862445000

    Zeitwert und Wiederbeschaffungswert kann gleich hoch sein.

     

    Die Summe welche man aufwenden muss um ein gleichwertiges, gleichaltes Produkt zu erstehen.

     

    Guckst du bei e-bay oder 2. -handshops was ein 1,5 Jahre alter Koffer kostet.

    Oder bei Kofferversteigerungen der Fluglinien. :laughing:

     

    Könnte auch nur 50% des Neupreises sein.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1266870294000

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Dann ist das also vollkommen i.O. mit den 10% Abzug vom Neupreis.

     

    Es ist halt nur ärgerlich, weil ich diesen Koffer erst das zweite mal überhaupt benutzt habe. Er war also so gut wie ladenneu, aber da kann man leider nichts machen.

     

    Jetzt sag ich allen nochmal danke, auch für die informativen Links und wünsche einen schönen Abend

     

    la.paz

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1266871355000

    es handelt sich hier um einen haftpflichtschaden.

    dir wurde von dritten ein schaden zugefügt.

    in der haftpflicht wird immer der zeitwert ersetzt.

    also wir ein zeitwertabzug vorgenommen. so weit ist alles richtig.

    die höhe des abzuges können die  jeweiligen sachbarbeiter in einer tabelle ablesen, jedoch lässt sie auch ermessensspielraum zu.

    ich würde nochmal erklären, dass du den koffer erst 2 mal benutzt hast und dieser nicht schon millionen flugkilometer hinter sich hat.

    dann kann es sein, dass dir nochmal 5% nachreguliert werden.

    da ich nicht weiß, von welchem grundpreis wir hier reden, mußt du selbst entscheidne, ob dir das der aufwand wert ist.

    viel glück.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1267048869000

    Hallo Lexilexi,

    danke für Deine Information wegen dem Abzug der 10%. Da dieser Koffer zwar erst das 2. mal auf einer Reise dabei war aber Gottseidank nicht soo teuer war, bin ich mit dem Abzug einverstanden. Du hast es mir ja gut erklärt, daß da die Garantie nicht einspringt. Eigentlich hätte ich da auch drauf kommen können, aber im ersten Schreck denkt man halt nicht so schnell.

    Jetzt frage ich mich allerdings, wie das dann bei einem Schaden bei meinen Rimowa-Koffern aussieht. Diese waren auch auf dieser Flugreise dabei. Ist da dann auch der gleiche Prozentsatz als Zeitwertabzug? Muß ich dann bei einem 3 Jahre alten Rimowakoffer mit 30% Abzug rechnen? Da wär ich aber dann schon echt im Regen stehen gelassen. Da hoff ich doch, daß mir bei diesen Koffern nichts passiert.

    LG und einen schönen Abend

    la.paz

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1267104904000

    @lapaz

    ja mitunter mußt du mit einem höheren zeitwertabzug rechnen.

    allerdings betrachtet man im schadenfall schon, was das für ein koffer, der beschädigt wurde.

    soll heißen: ein koffer einer guten marke ist ja schon für eine längere haltbarkeit ausgelegt.

    bei einem teuren koffer würde sich auch eine reparatur eher lohnen.

    da muß man abwägen.

     

     

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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