Hallo,
hab mal eine Frage wegen der Regulierung eines Kofferschadens beim Rückflug.
Mein ABS-Hartschalen-Koffer kam mit einem Loch an der Schmalseite neben dem Koffergriff auf dem Gepäckband zurück. Bei meiner sofortigen Schadensmeldung beim betreffenden Schalter am Flughafen bekam ich dann ein Schadensformular sowie ein Kuvert mit Adresse einer Kofferregulierungsfirma ausgehändigt. Es wurde dort noch gesagt, daß der Koffer repariert wird.
Mein Koffer ist nachweislich 1 1/4 Jahre alt - Rechnung ist vorhanden - und so habe ich mit dem Kofferhersteller Verbindung aufgenommen und der sagte mir, daß eine Reparatur bei diesem Koffer nicht möchlich ist und ich habe von denen eine Bestätigung über den Kaufpreis sowie Kaufdatum erhalten. Ich müßte dann den Kofferpreis erstattet bekommen.
Daraufhin habe ich mit der Kofferregulierungsfirma telefoniert und diese sagten mir, daß ich den Koffer mit dieser Bestätigung und dem Schadensformular zusenden soll. Heute rief mich ein Mitarbeiter der Kofferregulierungsfirma an und bestätigte den Erhalt des Koffers und daß eine Reparatur nicht möglich sei. Ich würde den Kaufbetrag abzüglich 10% in absehbarer Zeit von der Fluglinie erstattet bekommen.
Auf meine Frage wieso nicht der volle Betrag, erklärte er daß der Koffer ja schon 1 1/4 Jahre alt sei und da werden eben 10% abgezogen.
Jetzt meine Frage an Euch:
Stimmt das, daß ich nicht den ganzen Kaufpreis fordern kann? Wenn mir selber z.B. der Koffer kaputt gegangen wäre, so hätte ich doch 2 Jahre Garantie drauf. Oder seh ich das falsch....
Vielen Dank für Eure hoffentlich baldigen Erklärungen was mir da zusteht.
LG la.paz