• Rocky1965
    Dabei seit: 1097280000000
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    geschrieben 1171780407000

    Habt Ihr schon mal im Urlaub eure koffer verloren? Hier ein neues Urteil vom Landgericht Frankfurt!!! (Az.: 2-24 S 286/05)

    Pauschalurlauber haben einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn während des Bustransfers zwischen Flughafen und Hotel ein Koffer abhanden kommt.

    Im betreffenden Fall bekam die betroffene Urlauberin einen Schadensersatz in Höhe von 945 Euro zuerkannt.

    Begründung:

    Ein solcher Kofferverlust sei "eine Verletzung der Beförderungsleistung und letztlich ein Reisemangel", für den der Reiseveranstalter aufzukommen habe.

    LG Rocky1965

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1171981675000

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit - oder?

    Andererseits ist da dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

    Normalerweise müßte der Busunternehmer zur eigenen

    Sicherheit Sticker ausgeben, deren Doppel auf

    den Koffer geklebt wird. Und nur dementsprechend

    dem Besitzer wieder ausgehändigt wird.

    Ein zusätzlicher (Zeit-) Aufwand, aber wer will denn

    bei um die 50 Fahrgästen noch wissen, ist 1 oder sind

    gar 3 Koffer eingeladen worden oder welcher Reisegast

    oder auch Unbeteiligter verschwindet (vorsätzlich)

    mit fremden Koffern. Oder behauptet einfach (für 945 Euro),

    daß sein Koffer verschwunden ist ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1172046344000

    Na ja, man wird schon glaubhaft machen müssen, dass man den Koffer auch "in die Hand" des Fahrers gegeben hat. Und umgekehrt wird ein Busunternehmer nachweisen müssen, dass er so etwas grundsätzlich nicht macht.

    Aber grundsätzlich gilt ein Verwahrungsvertrag bei

    ... Übergabe von einem Gepäckstück

    ... persönlich an einen Vertreter eines Hotels

    ... persönlich an einen Vertreter eines Restaurants

    ... persönlich an einen Vertreter des Transportunternehmens

    Der Punkt ist das persönlich-in-die-Hand geben. Nur vor dem Bus abstellen stellt noch keinen Verwahrungsvertrag dar!

    Andererseits ist es eben ein Teilversprechen eines Reiseveranstalters, Personen und Gepäck an seinen Bestimmungsort zu transportieren. Gilt ja auch beim Abhandenkommen des Gepäcks beim Flug: nicht die Fluglinie muss dafür gerade stehen (auch wenn es alle gerne oft so hindrehen), sondern der Reiseveranstalter.

    Gruß

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172050704000

    Anderes Urteil zur Kofferaufbewahrung hier

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1172055925000

    beim vom @privacy zitierten Urteil haftet der Reiseveranstalter nicht, weil die Aufbewahrung des Gepäcks zwischen Check-Out und Abreise nicht Bestandteil versprochener Leistungen war. Auch hat kein Angestellter persönlich Gepäckstücke entgegen genommen, sondern die Kunden konnte selbst ihr Gepäck in einem Raum abestellen.

    In dem Urteil dieses Postings (leider habe ich diese Ausgabe von ReiseRechtAktuell noch nicht erhalten) scheint aber die Sachlage anders zu liegen: hier wurde zumindest ein Transporvertrag für das Gepäck als Teil der versprochenen Leistung des Reiseveranstalters angesehen. Aber ich kenne die genaue Urteilsbegründung noch nicht im Detail.

    Gruß

    Peter

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