Guten Tag allseits,
ein Koffer verschwand auf einer Flugreise. Die Airline ersetzte nach Hin und Her das für die Reise Notwendige. Nach Wochen tauchte der Koffer auf, war aber zerstört. Das bekamen wir wg. Abwesenheit erst zu spät (der Koffer war in mein Büro geliefert worden) mit und die Reklamationsfrist bei der Airline war abgelaufen.
Ich zahle nun seit Jahren brav eineumfängliche Jahresreiseversicherung, inkl. Gepäck bei der ERV und fragte dort nach, wie es mit einem Ersatz des Differenzbetrags (von der Airline erhaltenes Geld - tatsächlicher Inhalt) sei. Man besteht darauf, dass ich einen Schaden erst geltend machen kann, wenn wir explizit den Kofferinhalt mit Anschaffungsbelegen beibringen können. Gilt auch für den Koffer selbst.
Das ist doch absurd. In dem Koffer war massenhaft Eigentum von Frau und Tochter. Teilweise auch ältere Sachen. Keiner hebt sämtliche Quittungen von Kleidern, Schmuck und anderen Anschaffungen auf.
Ich bat um Nennung eines üblichen Pauschalbetrags, an dem man sich orientieren könne. Keine Chance. Selbst der Vorstand lehnte ab.
Am Ombudsmannverfahren beteiligt sich die ERV nicht. Die Sache habe ich jetzt der BAFIN gemeldet, die sich für zuständig erklärt hat.
Das kann doch nicht wahr sein? Ich will ja keine Reichtümer.
Gibt es ähnliche Erfahrungen? Wie wird das beurteilt?