• Andii87
    Dabei seit: 1209772800000
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    geschrieben 1263135842000

    Hallo,

    wir sind gestern mit Air France von Shanghai via Paris nach Stuttgart geflogen. In Paris stand der flieger fast eine Stunde auf dem Boden weil es angeblich Probleme mit dem Gepäck gab. Dann flog er allerdings doch ab und nach Aussage des Piloten sei alles Gepäck drinnen.

    In STR war dann aber nur einer unserer Koffer da, wie bei ca. 30 anderen Gästen.

    Wir haben natürlich sofort reklamiert und auch eine Reklamationsnummer etc erhalten.

    Die Frage ist nun, wie vorgehen:

    - Müssen wir uns immer über den aktuellen Stand erkundigen, da die AF ja unsere Nummer hat?

    - Bekommen wir eine Entschädigung wenn der Koffer hier nach ein paar Tagen unbeschädigt geliefert wird?

    - Falls der Koffer nicht wieder auftaucht, wird der Wert nun nach genauem Inhalt oder nach Gewicht kalkuliert, ich hab verschiedenes gelesen. 

    Danke für die Infos und Grüße,

    Andii

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1263136412000

    ...also erstmal kannst Du unter der Verlustnummer die Du bekommen hast online den Status der Gepäcksuche nachvollziehen und zum anderen solltest Du erstmal etwas warten (bis 3 Tage) bevor Du Dir überhaupt Gedanken machst bzgl. Entschädigung bei Totalverlust (bei Verspätung gibt es nichts außer der Frei-Haus-Lieferung). Der Koffer wird Dir sicherlich morgen zugestellt werden, da er vermutlich nämlich in VRC nicht verladen wurde, ein altbekanntes Problem. Unser Koffer kam mal 3 Tage später dann an.

    Die (hoffentlich nicht notwendige) Entschädigung ist übrigens international festgelegt (Warschauer Abkommen) und wird nach der von Dir eingereichten Verlustliste bis zum maximalen "Gewicht-Preis" errechnet... ;)

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1263136967000

    Bei Beschaedigung oder Verlust (keine Nachlieferung innerhalb von 21 Tagen) des Gepaecks bekommst du bis max. 1092.- Euro pro Person ersetzt.

    Bei Verspaetung des Gepaeckes kann es auch bis zu 1092 .- Euro pro Person geben. Dazu muss ein Schaden aber nachgewiesen werden.

    Da ich unterstelle das ihr in Deutschland wohnt, wird das vermutlich kaum moeglich sein. Denn da muesstet ihr ja schon eure gesammten Klamotten in dem Koffer gehabt haben.

    Wenn da aber z.B. das Brautkleid fuer die heutige Hochzeit drin war, wuerde das anders aussehen.

  • Andii87
    Dabei seit: 1209772800000
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    geschrieben 1263138148000

    Danke für die Antworten :D

    Ich habe irgendwo gelesen, dass vielen Fluggesellschaften die genaue Wertbestimmung zu kompliziert ist und lt. AGbs nur ein bestimmter Betrag pro kg erstattet wird.

    Ist dies bei AF und anderen Airlines im Allgemeinen nicht der Fall?

    Was die Ersetzbarkeit bei Nachlieferung angeht, so zählt doch schon alleine das Ladegerät für meinen Handy-Akku dazu, wenn ich das Handy z.b. beruflich brauche oder nicht?

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1263138481000

    ...AF verlangt eine detailierte Liste mit allen Gegenständen, Marke und Kaufpreis sowie Alter. Pauschal sieht da anders aus. :D

    Wenn Dein Ladegerät nicht vorhanden ist und Du unbedingt das Handy laden mußt, dann sind das Kosten, die die Fluggesellschaft unabhängig von dem Wiederauftauchen des Gepäcks tragen muß, das Ladegerät dann aber auch wieder zurückverlangt wenn der Koffer bei Dir angekommen ist... ;)

  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
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    geschrieben 1263161920000

    Hallo,

    die meisten Koffer sind am spätetens am 3. Tag wieder da und werden bis zum Haus

    geliefert, erst mal abwarten.

  • bernardo2001
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    geschrieben 1263224072000

    Hallo,

    voellig richtig - zumeist taucht das Gepaeck nach wenigen Tagen auf und wird von der Fluggesellschaft kostenfrei nach Hause angeliefert.

    Ich habe frueher oft diesbezueglich Probleme mit einer nordafrikanischen Airline gehabt, am Anfang habe ich mich darueber geaergert. Aber spaeter war ich eher sauer, wenn das Gespaeck da war, so musste ich es schleppen.

    Übrigens - Warschauer Abkommen ist ueberholt, heute gilt die Montrealer Vereinbarung.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1263224635000

    ...natürlich gilt heute das Montrealer Abkommen, aber auch dieses fußt auf das Warschauer Abkommen bzgl. der Haftung im internationalen Lufverkehr... ;)

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