• Beat
    Dabei seit: 1110326400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1156498063000

    Hallo zusammen

    Mich würde interessieren ob meine Meinung zum nachstehenden Vorfall richtig ist.

    Ich habe im März bei ThomasCook meine Ferien gebucht, bezahlt habe ich mit meiner Kreditkarte (meine Nummer wurde registriert und ich habe schriftlich mein Einverständnis zum Abbuchen des genauen Reisebetrages gegeben).

    Mein Erstaunen war gross, als ich ein paar Wochen vor Reisebeginn per Brief von TC informiert wurde, dass mir zusätzliche Umbuchungsgebühren von € 1'200 belastet wurden (und auch schon von meinem Konto abgebucht waren). Dies stellte sich dann nach Intervention von mir als Fehler heraus, mit viel Hin und Her wurde mir dann der Betrag wieder gutgeschrieben.

    Ich bin der Meinung, dass dies ein absolut ungesetzliches Verhalten von TC ist, es kann doch nicht sein, dass mit meiner Kontonummer ohne mein Einverständnis auch nur der kleinste Betrag abgebucht wird (wo bleibt denn hier das Vertrauen).

    Oder liege ich da faslch?

    Eure Meinung würde mich interessieren

    Gruss

    Beat

    P.S.

    Meine Intervention bei TC ist bis jetzt, ausser eines Briefes "haben wir uns erlaubt, Ihr Schreiben hierzu an die zuständige Fachabteilung in unserem Hause weiterzuleiten", unbeantwortet geblieben.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1156499496000

    Der Veranstalter ist nur berrechtigt Kosten die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise vom Konto einzuziehen. Inder Regel sollte erst die entsprechende Rechnung/Bestätigung dem Kunden vorliegen und abgebucht werden.

    TC darf nicht mehr Abbuchen als vereinbart.

    Du hättest die unberechtigte Abbuchung normalerweise sofort nach Bekanntwerden über den Kreditkartenanbieter zurückgehen lassen können.

    Falls TC nicht reagiert einfach mal einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

    Gruß

    holzwurm

  • veboe
    Dabei seit: 1111017600000
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    geschrieben 1156502176000

    Also wegen sowas einen Anwalt einzuschalten find ich total übertrieben......Es war halt ein Versehen von TC und der Betrag wurde Dir doch wieder zurückerstattet. Außerdem hättest Du die Lastschrift auf Deiner Kreditkarte sofort wieder zurückgeben können, ohne wenn und aber.....ich weiß gar nicht, warum Du noch auf die Rückerstattung gewartet hast.

    Aber schalte ruhig den Anwalt ein, der freut sich, daß er an Dir verdient, und das nicht schlecht! Aber ob's was bringt?

  • Miss-Janet
    Dabei seit: 1120608000000
    Beiträge: 225
    geschrieben 1156502753000

    Fast das gleiche ist uns auch passiert - Reise im Mai, war bereits alles bezahlt und bei unserem Kreditkartenauszug im Ende Mai wurde ein uns vollkommen unverständlicher Betrag X nochmals abgezogen!

    Auch hier nach langem (!) hin und her und vielen Telefonaten/Faxen/Emails mit dem RV, wurde Fehler von seitens RV dann telefonisch "zugegeben" ... Wir erhielten dann "nur" ein Schreiben, wo uns mitgeteilt worden ist, dass der Betrag X wieder auf das Kreditkartenkonto zurückgebucht würde, dieses aber bis 3 Monate nach Abbuchung dauern könnte und wir von weiteren Rückfragen absehen sollten ... Kein Entschuldigung oder ähnliches! Zum Glück wurde vor 2 Tagen die Rückbuchung des Betrages von unserer Bank bestätigt ...

  • Beat
    Dabei seit: 1110326400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1156506402000

    Es geht mir ja auch gar nicht darum einen Anwalt einzuschalten, ich will nur erreichen, dass ein nach meiner Meinung ungesetzliches Vorgehen eines Veranstalters nicht einfach so hingenommen wird.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1156507933000

    Hallo,

    also ich kann die ganze Aufregung auch nicht verstehen. Der Vorteil der Kreditkarte liegt doch gerade darin, dass ich unberechtigte Zahlungen zurückholen kann. Und dann ist die andere Seite am Zug, und warum soll ich

    Auch hier nach langem (!) hin und her und vielen Telefonaten/Faxen/Emails mit dem RV

    tätig werden.

    Wie es oben schon so schön steht:

    "Außerdem hättest Du die Lastschrift auf Deiner Kreditkarte sofort wieder zurückgeben können, ohne wenn und aber.....ich weiß gar nicht, warum Du noch auf die Rückerstattung gewartet hast. "

    gruss chepri

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1156508185000

    @miss-janet / beat

    Ungesetzliches Verhalten - wen kümmerts?

    Die einzige Aufmerksamkeit/Beschleunigung könnt ihr erzielen, wenn ihr

    eine Zinsrechnung - in Euren Fällen derzeit bis zu 3 Monaten - an den Veranstalter schickt. Denn der unberechtigte Betrag muß ja schließlich von Euch bis zur Erstattung (Frechheit: Kann 3 Monate dauern ) irgendwie finanziert werden.

    5% über dem geltenden Basiszinssatz der Bundesbank können

    veranschlagt werden, wenn ein privater Verbraucher beteiligt ist.

    Der aktuelle Basiszinssatz ab 01.07.2006 liegt bei 1,95%,

    also Zinsrechnung über 6,95% für den Zeitraum zwischen

    Abbuchung und Gutschrift. Geht zunächst auch ohne Anwalt.

    Ach ja, angemessene Kosten für Porto / Telefonate usw. sollten

    auch gefordert werden.

    Basiszinssätze hier klicken

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