Hallo,
wir haben dasselbe Problem, Chinarundreise mit Veranstalter (allerdings noch nicht gebucht).
Möchten aber unheimlich gern fahren, war schon alles geplant, und wir wollen ungern kurzfristig auf ein anderes Land umsatteln, wegen eines minimalen Risikos.
Beim Reiseveranstalter bekamen wir leider keine vernünftige Auskunft zum Thema. Angeblich hatte man solch einen Fall noch nie.
Mal angenommen, allen an Bord wird die Einreise verweigert, weil einer Fieber hat, man wird ein paar Tage in einem Quarantäne-Hotel isoliert, und dann retour geschickt.
Du schreibst:
@
sagte:
Zusätzliche Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden werden laut Deutscher Rechtssprechung zu gleichen Teilen durch den Reiseveranstalter und durch den Reisenden getragen.
Also, wenn uns die chinesische Regierung nach drei Tagen Quarantäne in einen Rückflug zwängt, dann müssen wir den auch noch zur Hälfte bezahlen, verstehe ich das richtig?
@
sagte:
Hat der Reisende bereits erbrachte Leistungen in Anspruch genommen, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung fordern.
Aber was müssen wir denn bezahlen? Man bezahlt ja den Reisepreis im voraus (es wäre ein Pauschalpaket, Flug und Rundreise).
Nehmen wir den Fall an, man wird gar nicht erst ins Land gelassen. Das hiesse ja, dass wir ausser dem Hinflug keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Haben wir dann Anspruch auf die Rückerstattung der anderen Bestandteile, sprich also die bereits bezahlten Kosten für das Paket (Rückflug, Hotels, inbegriffenen Mahlzeiten, Reiseleitung, Eintritte)?