Kostenersatz bei China Reise wegen Schweinegrippe ( Abbruch oder Quarantäne )

  • Gabi2001
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    geschrieben 1241378467000

    Hallo,

    wir wollen am 7.6.09 eine 3 wöchige Rundreise durch China incl Flußkreuzfahrt machen. Nun mache ich mir etwas Sorgen wegen dieser Schweinegrippe.

    Wer zahlt, wenn am Tag der Abreise China die Grenzen dicht macht, was da unten ganz schnell gehen kann.

    Wer zahlt wenn plötzlich ein Hotel unter Quarantäne gestellt wird zB am zweitem Tag, man die Reise nicht fortsetzen kann, wie es jetzt gerade den Deutschen in Honkong ergeht, die Ihre Weltreise nicht fortsetzen können.

    Natürlich haben wir eine Rücktrittsversicherung und eine private Auslandskrankenversicherung, aber die zahlen ja nur wenn es mich persönlich betrifft.

    Da die Reise für zwei Personen über 6000 Euro kostet komme ich doch etwas ins grübeln.

    Danke für eure Hilfe

    Gabi2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • AntoniaW
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    geschrieben 1241426292000

    Die Sorge für die Weiterreise der Gäste trägt der Veranstalter. Wie schwierig diese Aufgabe auch für die erfahrensten Veranstalter und Agenturen vor Ort sein kann, haben wir letztens in Thailand/Bangkok beobachten können.

    (Ich denke, die beiden Situationen sind in punkto Krisenmanagement schon vergleichbar.)

  • Dylan
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    geschrieben 1241438673000

    Hallo Gabi,

    mit Kostenersatz oder mit Schadenersatzansprüchen kannst Du leider nicht rechnen, da kein Reiseveranstalter, kein Reisevermittler und selbst Du als Betroffene diese Schweinegrippe nicht verschuldet hast. Keinem der Vertragsparteien kann ein Verschulden angelastet werden.

    Da die Schweinegrippe ein unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis ist, spricht der Gesetzgeber von "Höherer Gewalt". Somit kann vom Reisenden aber auch vom Reiseveranstalter die Reise gekündigt werden. Vorraussetzung dafür ist aber, dass die Reise wegen wirklicher höherer Gewalt maßgeblichen beeinträchtigt wird oder gar gefährdet ist. Dies ist allerdings nur dann wirksam, wenn der Reisevertrag vor Bekanntgabe des Schweinegrippeausbruchs zustande kam. Da mit der Schweinegrippe höhere Gewalt vorliegt, scheidet eine Haftung im Schadensfall aus.

    Zusätzliche Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden werden laut Deutscher Rechtssprechung zu gleichen Teilen durch den Reiseveranstalter und durch den Reisenden getragen. Hat der Reisende bereits erbrachte Leistungen in Anspruch genommen, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung fordern.

    Liebe Gabi, informiere Dich rechtzeitig bei Deinem Reiseveranstalten und storniere notfalls kostenfrei Deine Reise. Der Reiseveranstalter wird sicherlich versuchen, Dir dieses Vorhaben auszureden bzw. zu erschweren. Verweise auf die Klausel "Höhere Gewalt"!

    Ich wünsche Dir, dass bis zu Deiner Schweine die Reisegrippe wieder abgeklungen ist.

    Wird schon alles Gut werden!

    Gruß

    Dylan

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Manjala
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    geschrieben 1249818144000

    Hallo,

    wir haben dasselbe Problem, Chinarundreise mit Veranstalter (allerdings noch nicht gebucht).

    Möchten aber unheimlich gern fahren, war schon alles geplant, und wir wollen ungern kurzfristig auf ein anderes Land umsatteln, wegen eines minimalen Risikos.

    Beim Reiseveranstalter bekamen wir leider keine vernünftige Auskunft zum Thema. Angeblich hatte man solch einen Fall noch nie.

    Mal angenommen, allen an Bord wird die Einreise verweigert, weil einer Fieber hat, man wird ein paar Tage in einem Quarantäne-Hotel isoliert, und dann retour geschickt.

    Du schreibst:

    @

    sagte:

    Zusätzliche Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden werden laut Deutscher Rechtssprechung zu gleichen Teilen durch den Reiseveranstalter und durch den Reisenden getragen.

    Also, wenn uns die chinesische Regierung nach drei Tagen Quarantäne in einen Rückflug zwängt, dann müssen wir den auch noch zur Hälfte bezahlen, verstehe ich das richtig?

    @

    sagte:

    Hat der Reisende bereits erbrachte Leistungen in Anspruch genommen, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung fordern.

    Aber was müssen wir denn bezahlen? Man bezahlt ja den Reisepreis im voraus (es wäre ein Pauschalpaket, Flug und Rundreise).

    Nehmen wir den Fall an, man wird gar nicht erst ins Land gelassen. Das hiesse ja, dass wir ausser dem Hinflug keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

    Haben wir dann Anspruch auf die Rückerstattung der anderen Bestandteile, sprich also die bereits bezahlten Kosten für das Paket (Rückflug, Hotels, inbegriffenen Mahlzeiten, Reiseleitung, Eintritte)?

  • Dylan
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    geschrieben 1249841390000

    Nicht die chinesische Regierung wird Dich zu einem sofortigen Rückflug zwängen, sondern die chinesische Regierung wird Deinen Reiseveranstalter auffordern, Dich schnellstmöglich aus der Quarantäne heraus zurück zu befördern. Dadurch können erhöhte Kosten entstehen. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch den Reiseveranstalter und durch Dich getragen. Bei einer entsprechenden abgeschlossenen Versicherung kann Du dann vom Versicherer Deine Kosten geltend gemacht werden.

    Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind z.B. der geleistete Hinflug bei einer Pauschalreise. Aber Anspruch auf Rückerstattung der anderen Bestandteile (Rückflug, Hotels, Mahlzeiten, Reiseleitung, Eintritte) hast Du, für die Du bereits bezahlt hast.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Manjala
    Dabei seit: 1197158400000
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    geschrieben 1249853125000

    Vielen Dank für die Antwort.

    Wir werden zu 99% buchen, mit Abschluß einer entsprechenden Versicherung.

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