• Kito2011
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    geschrieben 1295620937000

    Hallo,

    ich bin seit heute neu im Reiseforum und habe schon eine Frage zu unserem Sri Lanka-Urlaub - gebucht bei J.- Reisen.

    Es sollte am 29.November 2010 mit einem Flug der Emirates ab Frankfurt losgehen. Leider konnte die Maschine wegen Schneefalls erst am nächsten Tag starten.

    Dadurch hatten wir anstelle der gebuchten und bezahlten 19 Tage im Hotel nur 18 Tage verbracht. Eine Anfrage am 4.1.2011 beim Reiseveranstalter blieb bis heute - bis auf die übliche Eingangsmail - unbeantwortet!!

    Meine Frage: Können wir für den einen Tag im ***** Hotel Royal Palms mit Halbpension eine Kostenerstattung erwarten?

     

    Mit freundlichen Grüßen

     Euer Kito2011

  • Lugansk
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    geschrieben 1295630693000

    Hallo!

     

    Der Schneefall ist höhere Gewalt. Wann solltet Ihr denn fliegen (Flugzeiten / Ankünfte etc.) und wann seit Ihr tatsächlich geflogen? Gebucht werden übrigens Nächte und nicht Tage.

  • Sunshine997
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    geschrieben 1295631969000

    Eine Reisepreisminderung (1 Tagesreisepreis bei 24 Stunden Verspätung) muss der Reiseveranstalter Dir bei einer Pauschalreise auch bei höherer Gewalt gewähren (es sei denn, er hätte den Reisevertrag gekündigt, was er ja anscheinend nicht hat).

     

    Zusätzlichen Schadensersatz gibt es nicht bei Höherere Gewalt.

     

    Ein paar Monate (!) musst Du einem großen Reiseveranstalter schon Zeit geben, bis Du was hörst, ich denke, die werden mehrere ähnliche Reklamationen auf dem Tisch haben. Und eine EIngangsbestätigung, dass Du fristgerecht reklamiert hast, hast Du ja.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • mosaik
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    geschrieben 1295713275000

    Zum Thema "Schneefall - höhere Gewalt" bin ich allerdings schon gespannt, wie die Gerichte die in den Medien zitierte Unfähigkeit mancher Flughafengesellschaften sehen werden. Ich meine damit, die Unfähigkeit, Vorsorge für genügend Enteisungsmittel zu treffen.

    Denn es könnte durchaus sein, dass Gerichte die Sache nicht als höhere Gewalt sehen.

    Mal abwarten.

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