• Rocky1965
    Dabei seit: 1097280000000
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    geschrieben 1173033888000

    Ein Veranstalter, der in seinem Prospekt darauf hinweist, dass für die Mitnahme von Sondergepäck die jeweiligen Bedingungen der Airline im Reisebüro erfragt werden sollten, hat die einem Reisenden entstandenen Kosten für dessen Golfgepäck zu ersetzen, wenn dieser im Reisebüro zugesichert bekommen hatte, dass "nach Auskunft der Fluggesellschaft" eine kosten- wie anmeldefreie Mitnahme von Golfgepäck bis zu 30 Kilogramm pro Person möglich sei. Ein Urteil des AG Bad Homburg (Az.: 2 C 1824/05).

  • katze2ooo
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    gesperrt
    geschrieben 1173212369000

    deine posting gehen mir ehrlich auf den s...k bist du rechtsanwalt immer einen neuen thread mit deinen urteilen

    Kann seit dem 25.4 ab ca. 20 Uhr nicht mehr schreiben! Warum? keine Ahnung
  • Rocky1965
    Dabei seit: 1097280000000
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    geschrieben 1173251079000

    Du hast Probleme, da habe ich keine Zweifel und Du hast keine ... , sonst ...!!! Nicht mein Niveau!!!

    Wie siehts aus mit Reiseberichten, Hotelbewertungen, Fotos, da könntest Du noch ein ...

    Viele liebe Grüße und denk dran der Ton macht die Musik!!!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1173255431000

    wie ich schon mehrmals hier schrieb, ist das reine Zitieren von fünf oder zehn Zeilen "Urteil" meist nicht wirklich hilfreich. Man muss dazu auch die "Langversion" des Urteils kennen, um Laien hilfreich Mitteilungen posten zu können.

    Es macht auch nicht Sinn, hier drei oder vier Urteile mitzuteilen. Ich habe alleine aus dem Internet sicherlich an die 500 Urteile dieser Art zum Nachschlagen gesammelt, teilweise sind sie ja auch von meiner Homepage als PDF zum Herunterladen. Aber das sind beiweitem noch nicht alle!

    Vielleicht gibt es ja ab und zu richtungsweisende Urteile - die hier dann mal kurz zu bringen, könnte schon eher sinnvoll sein

    meint

    Peter

  • Rocky1965
    Dabei seit: 1097280000000
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    geschrieben 1173277970000

    Haste Recht, werde hier auch kein Urteil mehr ins Forum stellen!!!

    LG Rocky1965

  • holzwurm
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    geschrieben 1173278750000

    Ich denke es reicht wenn man auf aktuelle Urteile in einem entsprechenden Thread hinweist und dann auf die Langfassung verweist bzw. diese auf Wunsch noch erklärt.

    Aber für jedes Urteil einen neuen Thread auf zu machen, wie es Rocky 1965 zur Zeit macht halte ich für Schwachsinn.

    Gruß

    holzwurm

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