Danke, ich hab mal gerade auf der Internetseite des Veranstalters geschaut und folgendes kopiert:
3) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Hanse Merkur Reiseversicherung AG
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Selbstbehalt: Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt
Abschlussfrist: Abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage,
muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen.
Versicherungsschutz bei Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod, Jobwechsel, Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Wiederholung von Prüfungen an einer Schule/ Uni, Schaden am Eigentum, Einberufung zum Wehrdienst.
Kann mandamit was anfangen?
LG
huhn