Nach einem Blick in die AGBs des Veranstalters, die immerhin bei Reisebuchung als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden, dürfte sich diese Frage bereits erledigt haben:
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/ Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.4.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITS Reisen oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, NUR-Flugbuchungen, Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen wie z.B. Tauch-, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.4)
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten und Wohnmobilen
- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%,
mindestens € 25
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
- bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Bei Bus- und Zugreisen richten sich die Rücktrittskosten nach der Art der Unterbringung.
5.1.4 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung, dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens € 75 pro Karte zu zahlen sind.
5.1.5 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen - insbesondere IATA-Flugtickets - zurückzugeben. Andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von € 80 pro Flugticket berechnet; Ziffer 5.1.5 Satz 2 gilt entsprechend.
5.1.7 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters - Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Wenn sich auf die Schnelle noch 2 Ersatzpersonen finden, könnt Ihr die Reise ja weiterverkaufen:
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ITS Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 25 pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu € 300 (es wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-Abteilung, Fax 02203 42-795, gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. ITS Reisen benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. ITS Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.