• vizcacha
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    geschrieben 1276813107000

    Hallo zusammen!

    Aufgrund des schweren Erdbebens vom 27.02.2010 wurden meine Flüge mit LAN von Zürich nach Santiago de Chile komplett storniert.

    Leider kommt erschwerend dazu, dass es ein Co-Sharing-Flug mit Iberia war, da LAN eigentlich Zürich überhaupt nicht anfliegt bzw. auch keinen Info-Schalter am Flughafen unterhält...

    Aus diesem Grund konnte oder wollte Iberia mir keinen Umbuchungsvorschlag machen respektive Rückzahlung zusagen, da der Flug ja offiziell über LAN lief, ergo LAN auch zuständig sei für Umbuchungen oder Rückzahlungen. LAN allerdings hat die Ausrede, dass Iberia entschieden hätte Santiago nicht anzufliegen (wobei der Flughafen ja ein paar Tage gesperrt war), also wäre es das Problem der Iberia...

    Ich habe so langsam das Gefühl, dass keiner die Verantwortung übernehmen will und sich den schwarzen Peter gegenseitig in die Schuhe schieben wollen und eigentlich ihre Flugkunden komplett in der Luft hängenlassen...

    Ich bin jetzt seit Ende Februar hauptsächlich an LAN dran, um zu irgendeinem Ergebnis zu kommen - bis jetzt leider ohne Erfolg.

    Wie sind denn Eure Erfahrungen; gibt es irgendjemand, dem es genauso geht/ergangen ist?

    Besteht denn überhaupt, rechtlich gesehen, eine Chance auf eine Rückzahlung/Umbuchung oder Gutschreiben des Fluges?

    Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen!

    Angela

  • privacy
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    geschrieben 1276816917000

    Guten Abend,

    nach Deinen Angaben war Iberia zumindest mit dem 1. Flugabschnitt von Zürich (nach Madrid ? ) das "ausführende Luftfahrtunternehmen" und somit aus meiner Sicht auch der richtige Ansprechpartner. An wen erfolgte die Zahlung der Tickets?

    Denke, dass das Ereignis vergleichbar mit der Vulkanasche ist und bei "höherer Gewalt" keine Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 für die Flugstornierung seitens der Airline anfällt, allerdings ist der Flugpreis ( und das auch noch  innerhalb 7 Tagen ! ) voll zu erstatten.

    Soweit die Theorie. Empfehle, da die Schweiz auch die EU-Verordnung 261/2004 anwendet, eine offizielle Beschwerde beim BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt. Notfalls

    auch bei der spanischen Aufsichtsbehörde  (zuständig für Iberia) .

    Bei dem Betrag empfiehlt es sich trotz zusätzlicher Kosten, auch über Fachanwalt für Reiserecht nachzudenken, um seine berechtigten Forderungen anzumelden. Ideal wäre eine Rechtsschutzversicherung. Denn leider liest man hier und da, dass der Kundenservice bei Iberia Wünsche offen lässt. Auch kann der abklären, wer denn nun

    die Tickets letztlich zu erstatten hat.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1276822264000

    im Zusammenhang stehende Frage @privacy: Bei Flugausfall wegen höherer Gewalt bekomme ich den Ticketpreis zurück? Ich weiß es wirklich nicht!

  • YouRise
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    geschrieben 1276831659000

    Ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht warum man sich mit der Sache seit ende Februar herumschlägt.

    Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist relativ kostengünstig zu haben, dort erhält man dann einen Rat wie man vorgehen sollte.

    Ob Rechtlich gesehen Chancen bestehen oder nicht .. Man kann dann vom Anwalt kostengünstig ein schreiben aufsetzen lassen um die Angelegenheit zu regeln.

    Die Chancen stehen besser wenn ein Anwalt das ganze vorträgt als wenn man es selber tut.

    Meines erachtens (ich bin kein Jurist) hast du Anspruch darauf dass der Flugpreis dir erstattet wird. Auf weitere Entschädigungen jedoch nicht.

    Das dass ganze jetzt schon ein wenig zurück liegt macht die Sache auch nicht besser ..

    Mein Ratschlag:

    Zügig einen Anwalt konsultieren und nicht monatelang warten ..

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • privacy
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    geschrieben 1276851239000

    @gastwirt sagte:

    Bei Flugausfall wegen höherer Gewalt bekomme ich den Ticketpreis zurück? 

    Pressemitteilung Bundesministerium für Justiz 21.04.2010:

    Flugausfall bei "Nur-Flug"

    Hat der Flugpassagier keine Pauschalreise gebucht, sondern das Flugticket einzeln erworben, so ist sein Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt.

    Bei einem Flugausfall aufgrund der Luftraumsperrung wegen Vulkanasche hat der Fluggast die Wahl, ob er von der ausführenden Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstattet haben möchte oder ob er eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wünscht (sog. anderweitige Beförderung).

    Vorausgesetzt, sowohl Flugasche als auch Erdbeben sind vom Grund her gleich zu bewerten. Ansonsten kann ich mich YouRise nur anschliessen.

    Gruß privacy

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