• Rhodos-Peter
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1356088986000

    Hallo zusammen,

    gerade in den Medien (Quelle) gefunden:

    Wenn ein Flugzeug ncht am vorgesehenen Ziel, sondern auf einem Ausweichflughafen landet, gilt das reiserechtlich als Annullierung. Das kann auch gelten, wenn die Fluggesellschaft für eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel sorgt. Die Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung, entschied das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 1132/12 (36)). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

     In dem Fall war ein Flugzeug von der griechischen Insel Santorin nach Hamburg außerplanmäßig in Hannover gelandet und hatte den Flug auch nicht fortgesetzt. Dieser Umstand reiche aus, um den Flug als nicht durchgeführt zu betrachten, urteilte das Gericht. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Passagiere mit Bussen nach Hamburg gebracht wurden.

     

    siehe auch FOCUS online

    inwieweit sich für den Einzelnen aus diesem Urteil Ansprüche ergeben, kann ich nicht beurteilen, mein Beitrag dient nur zur Information und Hilfestellung für eventuell Betroffene,

    Gruß Peter

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
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    geschrieben 1356090552000

    Aus dem Urteil ergeben sich - sofern es rechtskräftig wird - nur Ansprüche für den oder die bestimmten Kläger. Es hindert keinen Richter daran, in einem exakt gleich gelagerten Fall vollkommen anders zu entscheiden.

    Ungewöhnliche Betrachtungsweise allemal, ich gehe allerdings davon aus, dass die betroffene Fluggesellschaft das Urteil angreifen wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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