Lastminutereise Kurzfristig online gebucht,und nach 3 Tagen storniert

  • attotupadre
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    geschrieben 1145173715000

    Hallo Ihr lieben,

    Ich hätte da ein kleines problem wobei ihr mir vieleicht ein paar tips geben könntet...

    Ich und ein arbeitskollege hatten uns Kurzfristig entschieden zusammen urlaub zu machen..Daraufhin wühlten wir durchs internet und Buchten kurzfristig eine Pauschalreise in die Türkei..Der Abflugtermin war das wochenende in der wir gebucht hatten..2 Tage nach der Buchung kam auch schon eine Bestätigung/Rechnung von einem Veranstalter (Nazar)..

    Weil es so Kurzfristig sei sollten wir die Tickets am Reisetag vom flughaven abholen und es auch direkt dort zahlen..Allerdings musste ich 3 Tage vor Reisebeginn die Flüge stornieren da der Sohn von meinem Kollegen krang geworden war..Tja daraufhin rief ich bei dem Veranstalter an und Stornierte das ganze.. Nun kam jetzte eine Storno rechnung von über 600€(80% die ich jetzt zahlen soll..Meine Frage nun.. Ist ein vertrag zu stande gekommen? Gebucht hatten wir über einene Internetseite der Wiederrum bei Dem Veranstalter NAZAR Holidays reserviert hat.. Es wurde weder Kreditkartenummer durchgegeben noch Geld vorher bezahlt.. Komme ich da jetzt irgentwie raus oder habe ich da keine chance?

    Bin über jeden tip sehr dankbar.

    viele grüße

    Toni

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1145180659000

    Hallo Toni,

    der Vertrag ist zustande gekommen, die AGB - und damit auch die Stornobedingungen - wurden bei verbindlicher Buchung akzeptiert. Wenn keine RRV abgeschlossen wurde, die die Stornokosten ggf. übernehmen würde, sind die Stornokosten zu zahlen.

  • mosaik
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    geschrieben 1145185545000

    Weshalb sollte der Vertrag nicht zustande gekommen sein?

    Buchung über Internet

    Buchungsbestätigung erhalten

    Buchung telefonisch storniert

    hier liegt wohl eindeutig der Beweis eines zustande gekommenen Reisevertrages vor.

    Die Frage müsste vielleicht eher so lauten: Und sind in diesem Vertrag die nun geforderten Bedingungen aus den AGB's rechtskräftig mit vereinbart worden?

    Darauf kann ich dann antworten: ohne die Buchungsmasken und den Buchungsablauf sowie die Buchungsbestätigung zu kennen, kann ich dies nicht eindeutig bejahen oder verneinen. Aber meist werden sie wohl rechtskräftig Vertragsinhalt geworden sein.

    Ein weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung: NICHT eine Zahlung hat den Reisevertrag zustande kommen lassen, sondern die WILLENSÜBERKUNFT der beteiligten Personen...

    Gruß

    Peter

  • Angelo99
    Dabei seit: 1108166400000
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    geschrieben 1145265016000

    Also ein Vertrag ist auf jeden Fall Zustande gekommen!!!!!

    Antrag = Buchung

    Annahme = Reisebestätigung

    Wenn der Veranstalter 80 % des Reisepreises möchtest, wirst du wahrscheinlich nicht drukrumkommen diese nicht zu bezahlen!!!

    Gruss

    Angelo

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