• SY23
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    geschrieben 1241294784000

    Hallo an Alle!

    Meine Schwiegereltern sind seit genau 1 Woche auf Teneriffa in einem 4*-Sterne-Hotel (weiß nicht ob ich den Namen hier nennen darf).

    Nach 3 Tagen bekamen beide Magen-Darm-Beschwerden, gingen zu verschiedenen Ärzten, es wurde jedoch immer schlimmer bis hin zu schweren Brech-Durchfällen, sie konnten weder Nahrung noch Flüssigkeit bei sich behalten und wurden schließlich kurz vorm Kreislaufkollaps ins Krankenhaus eingeliefert, wo eine Lebensmittelvergiftung diagnostiziert wurde.

    Es geht ihnen langsam wieder besser, nachdem sie rund um die Uhr am Tropf hängen, und evtl. morgen oder übermorgen werden sie entlassen.

    Da sie Halbpension gebucht hatten und versicherten, nirgendwo anders gegessen zu haben, auch kein Eis o.Ä., liegt der Verdacht nahe, dass sie sich die Vergiftung im Hotel zugezogen haben.

    Sie haben bereits Kontakt mit der Reiseleitung vor Ort und dem ADAC aufgenommen. Ich habe die Reisebürochefin informiert, wo die Reise gebucht wurde. Dies ist jedoch das erste Mal, dass sie sowas von ihren Gästen gehört hat.

    Die Schwiegerleut wollen nach der Entlassung wieder in dieses Hotel zurück, da ihnen Umbuchung/ Umzug zu stressig ist. Reguläre Heimreise ist am Mittwoch, 6.5., am späten Abend. Essen wollen sie aber auf keinen Fall mehr dort.

    Die Schwiegermutter wollte zwar gestern "sofort" nach Hause, der Arzt im Krankenhaus verweigerte ihr jedoch eine entsprechende Bestätigung, da sie noch nicht transportfähig war. Sie wollen ihren restlichen "Urlaub" dann jetzt halt absitzen, sind ja nur noch vier Tage.

    Ich habe ihnen geraten, sich bei der Reiseleitung/ Krankenhaus oder so umzuhören, ob noch mehr Fälle zum gleichen Zeitpunkt von Hotelgästen gemeldet wurden. Auch sollen sie sich vom Krankenhaus eine Bestätigung ausstellen lassen, wie lange und weswegen sie dort in Behandlung waren.

    Der Urlaub ist natürlich total dahin :(

    Ich habe irgendwo gelesen, dass man den Reisepreis bei einer Lebensmittelvergiftung um 100% mindern kann, sofern nachgewiesen wird, dass es tatsächlich Schuld des Hotels war. Was vermutlich schwierig zu beweisen sein wird, da das Hotel sicher keine Auskünfte über die Befindlichkeit seiner Gäste gibt.

    Es ist schon klar, dass erster Ansprechpartner die Reiseleitung am Ferienort ist.

    Nichts desto trotz wollte ich mal in die Runde fragen, ob jemand vielleicht ein paar Tipps hat, worauf man achten soll oder wie man am besten vorgeht?

    Schonmal vielen Dank für Antworten!

    LG SY23

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1241300287000

    Besteht evtl. eine Reiseabbruchversicherung? Meine zahlt bei Krankenhausaufenthalten den vollen Reisepreis für diese Tage.

  • ADEgi
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    geschrieben 1241429430000

    Hallo,

    ich sehe hier auch das Problem des Nachweises. Denn wenn die Schuld beim Hotel liegt, dann sollte man eigentlich annehmen, daß noch viele andere Gäste betroffen sein sollten. Denn meist wird ja über Büffets das Essen eingenommen und auch wenn dort nur eine einzige Speise verdorben sein sollte, müsste es dennoch mehrere Gäste treffen.

    Sollten also keinerlei weitere Erkrankungen bekannt sein, wird das mit dem Nachweis nicht funktionieren. Dieser wäre aber für Regressansprüche sicher zwingend erforderlich. Außerdem gehe ich davon aus, daß man sich bei HP nicht ausschließlich im Hotel verpflegt. Auch wenn man nur mal abends raus geht und etwas in der Fremde trinkt, kann das auch schon den Effekt haben. Selbst am verschlucktes Meer-, oder Poolwasser kann ein Auslöser sein.

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
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    geschrieben 1241510287000

    Bei "Lebensmittelvergiftung", "Salomellenerkrankung" usw. stellen Gerichte sehr strenge Maßstäbe des Nachweises. Wie schon Berthold ausgeführt hat, wird dieser schwierig sein.

    Beispielsweise genügt es nicht, dass von einem 100-Betten-Hotel "nur" 10 oder 20 erkrankt wären - etwa 50 bis 70 % der Bewohner müssten davon nachweislich von den selben Symptomen innerhalb des selben Zeitraumes erkranken. Dann würde man von einer Epidemie sprechen und könnte gegen den Veranstalter Ansprüche stellen (so geschehen vor Jahren in einem Magic-Life-Club in Griechenland).

    Eine Feinheit obendrauf: die Eltern hatten Halbpension gebucht. Sind aber mittags auch noch eine Kleinigkeit im Hotel essen gegangen (angenommen...!). Und (weiters angenommen) könnten nun beweisen, dass das verdorbene Essen zu Mittag war: auch dafür haftet der Reiseveranstalter nicht. Denn dieser haftet nur für die von ihm versprochenen Leistungen, also für das Frühstück und Abendessen (sofern diese beiden Mahlzeiten als Halbpension angeboten wurden). Da müsste man sich wiederum direkt an das spanische Hotel wenden.

    Bzgl. einer 100% Reisepreisminderung... selbst wenn man den Nachweis erbringen kann, wird der Reisepreis üblicherweise nur für die "Dauer der Beeinträchtigung" gemindert. Was natürlich schon auch für den Rest der Reise sein kann. Aber auch hier lauern Details. Beispielsweise: in der Regel versprechen ja Reiseveranstalter nicht "Erholung", sondern Flug, Hotel, Strand, Meer usw. das heißt, WAS man im Urlaubsort macht, ist so gut wie nie Gegenstand des Reisevertrages.

    Ok, ihr werdet jetzt sagen: na klar ist Erholung mein Ziel. ... Aber ob es auch vertraglich vereinbart worden ist... das ist hier die rechtliche Frage!

    Für diesen Fall würde es bedeuten: würde eine Nachweis gelingen, läge eine Beeinträchtigung vom 3. Tag bis zur Krankenhausentlassung vor, weil man in dieser Zeit das Hotel nicht nutzen konnte!

    Inwieweit man in derartigen Fällen auch Schadenersatz verlangen kann und erhält, ist sehr umstritten!

    Es ist und bleibt ein heikles und kompliziertes Thema, wenn man im Urlaub erkrankt und meint, es sei aufgrund einer vom Reiseveranstalter zu vertretenden Angelegenheit

    meint

    Peter

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