• Otto54
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    geschrieben 1340462592000

    Mit rechtskräftigem Vergleich vom 12.01.2011 Gz.: 23 0 318/10 wurde Lernidee Erlebnisreisen vom Landgericht Berlin zur Reisepreisminderung um 2.300€ verurteilt.

    Wobei das Gericht zur Vermeidung einer Beweisaufnahme sich bei der Bemessung der Vergleichssumme von 2.300€ nur auf die offensichtlichen Mängel beschränkte.

    Zuvor ist Lernidee Erlebnisreisen auf Einigungsversuche des Ehepaares - die für diese Registan Reise (Seidenstraße) 14.000€ bezahlt hatte - selbst nach 5-seitigen Mängelvortrags mit Urteilsverweisen durch eine auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwältin nur mit einem Entschädigungsangebot von 800€ eingegangen.

    Zusammenfassung:Obwohl das Gericht nur die offensichtlichen Mängel bewertete, erhöhte sich für Lernidee Erlebnisreisen die Entschädigungssumme durch Vergleich auf 2.300€ nahezu um das Dreifache ihrer Offerte von 800€.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1340464127000

    Das ist schön für die Kläger, aber welchen Sinn hat dieses posting, also welches Ziel verfolgst Du mit dieser Bekanntmachung?

  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1340466871000

    Ich denke es soll Geschädigte ermutigen nicht gleich auf den ersten Vergleich bzw.Angebot des Veranstalters einzugehen, was ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann, allerdings sollte man im Reiserecht Klagen nur anfangen wenn man über eine RSV verfügt, denn meißtens enden Verfahren im Reiserecht mit einem Vergleich und da zahlt jeder seine Kosten selbst und die können schnell höher sein als die Entschädigungssumme.

    Gabi 2001 ( FRanz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
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