Mit rechtskräftigem Vergleich vom 12.01.2011 Gz.: 23 0 318/10 wurde Lernidee Erlebnisreisen vom Landgericht Berlin zur Reisepreisminderung um 2.300€ verurteilt.
Wobei das Gericht zur Vermeidung einer Beweisaufnahme sich bei der Bemessung der Vergleichssumme von 2.300€ nur auf die offensichtlichen Mängel beschränkte.
Zuvor ist Lernidee Erlebnisreisen auf Einigungsversuche des Ehepaares - die für diese Registan Reise (Seidenstraße) 14.000€ bezahlt hatte - selbst nach 5-seitigen Mängelvortrags mit Urteilsverweisen durch eine auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwältin nur mit einem Entschädigungsangebot von 800€ eingegangen.
Zusammenfassung:Obwohl das Gericht nur die offensichtlichen Mängel bewertete, erhöhte sich für Lernidee Erlebnisreisen die Entschädigungssumme durch Vergleich auf 2.300€ nahezu um das Dreifache ihrer Offerte von 800€.