• ellian100
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    geschrieben 1110815184000

    hallo erstmal,

    am samstag musste ich wegen des wetters (wir warteten erst auf eine maschine aus rom, später standen wir ca. 1 stunde auf dem rollfeld) und triebwerksausfalls (den allerdings für extrem kurze zeit) eine verzögerung von fast 2 stunden in kauf nehmen. der flug ging nach bremen, also flugzeit von ca. 1 stunde und 10 min.

    steht mir nach dem neuen recht irgendeine entschädigung zu?

    habe deswegen einen wichtigen termin verpasst, allerdings privater natur.

    gruß

    ellian

  • mosaik
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    geschrieben 1110817614000

    Nach der neuen EU-Verordnung stehen einem bei verspätetem Abflug Getränke und Verpflegung in angemessener Form ab einer Verspätung von zwei Stunden zu. Jedoch keine finanzielle Entschädigung. Diese gibt es nur bei Ausfall eines Fluges oder Überbuchung.

    Sollte durch den versäumten Termin ein echter nachweisbarer finanzieller Schaden eingetreten sein, müsste man den am Gerichtsweg einklagen - allerdings mit ungewissem Ausgang.

    Gruß

    Peter

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