Ich hoffe, dass meine Frage in dieses Forum passt.
Ich habe im September letzten Jahres eine Kurzreise mit Neckermann gebucht und angezahlt. Da ich in den Glauben war, der Restbetrag müsse 30 Tage vor Abflug bezahlt werden, hatte ich noch nichts überwiesen und und die Sache auch aus den Augen verloren
.Nun bekomme ich heute eine E-mail Mahnung mit einer Mahngebühr von 15 Euro bei einer Gesamtsumme von 231, 00 Euro ( 6.5 % ) . Es war die erste Mahnung, die Reise ist im Mai und die Überziehung beträgt eine Woche.
Meines Erachtens darf doch höchstens der tatsächliche Schaden berechnet werden, sind 15 Euro bei der ersten Mahnung für eine E-mail zugestellte Mahnung zulässig?? Ich finde das dreist, sicher war es mein Fehler und bei 3 Euro würde ich auch gar nichts sagen, aber 15 ist doch arg hoch.
Danke und viele Grüße