• johnny-madrid
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    geschrieben 1396913232000

    Ich hoffe, dass meine Frage in dieses Forum passt.

    Ich habe im September letzten Jahres eine Kurzreise mit Neckermann gebucht und angezahlt. Da ich in den Glauben war, der Restbetrag müsse 30 Tage vor Abflug bezahlt werden, hatte ich noch nichts überwiesen und und die Sache auch aus den Augen verloren

    .Nun bekomme ich heute eine E-mail Mahnung mit einer Mahngebühr von 15 Euro bei einer Gesamtsumme von 231, 00 Euro ( 6.5 % ) . Es war die erste Mahnung, die Reise ist im Mai und die Überziehung beträgt eine Woche.

    Meines Erachtens darf doch höchstens der tatsächliche Schaden berechnet werden, sind 15 Euro bei der ersten Mahnung für eine E-mail zugestellte Mahnung zulässig?? Ich finde das dreist, sicher war es mein Fehler und bei 3 Euro würde ich auch gar nichts sagen, aber 15 ist doch arg hoch.

    Danke und viele Grüße

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1396950851000

    ...ein Blick in die akzeptierten AGB hilft... ;)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1396955009000

    @curiosus

    nicht alles. was so in den agb´s steht, muß auch zwingend rechtens sein.

    @johnny

    die mahngebühr steht in keinem zusammenhang mit dem säumigen betrag.

    es ist rechtens, eine solche mahngebühr zu erheben.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1396956127000

    ...die Frage inwieweit die AGB "rechtens" sind kann man gerne juristisch prüfen lassen.

    Davon unabhängig sind die Mahngebühren bei NEC deutlich aufgelistet und liegen mit den o.g. € 15 sogar unterhalb dessen, was NEC üblicherweise verlangt... ;)

  • kiotari
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    geschrieben 1396956812000

    "Mahngebühren aus dem Reich der Phantasie"

    Spiegel online

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!