Bisher war es doch so, dass bei individuellen "Baukastenbuchungen" die Airline nicht für Folgekosten wie z.B. verpasste Kreuzfahrtschiffe haften musste. Durch eine EUGH-Vorabentscheidung könnte es jetzt anders aussehen:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13660035/EuGH-4150-Euro-bei-Flugausfall.html
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12406
Hier erscheint mir eine Ausweitung des Schadensersatzanspruches sehr wahrscheinlich.