• kalinkor
    Dabei seit: 1253750400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1253821788000

    Hallo,

    mein Freund und ich mieteten für 10 Tage eine Ferienwohnung auf Sardinien. Von dem Vermieter vor Ort wurden wir zuerst zu einer Wohnung (wenn man es überhaupt so nennen darf...) begleitet, welche nicht im geringsten dem entsprach, was wir gemietet haben. Wir haben dies sofort beanstandet und uns geweigert in diese Wohnung zu ziehen. Daraufhin teilte uns der Vermieter mit, dass die Ferienwohnungen überbucht wurden und unsere Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht. Er bot uns schließlich eine andere Wohnung (als einzig weitere Möglichkeit) an, welche wir dann auch bezogen.

    Die Wohnung in der wir 10 Tage verbrachten entsprach nun trotzdem weder von außen,:

    (gebucht)

    (erhalten)

    http://img36.imageshack.us/img36/1366/dsci0306b.jpg

    noch von der Ausstattung dem, was wir gebucht haben. Es fehlten Waschmaschine, Klimaanlage und Fernseher, die definitv bei der Ausschreibung, sowie auf dem Mietschein angegeben waren.

    Wir haben das ganze über ×Werbung× gebucht. In den AGB stand, dass wir Beanstandungen dort innerhalb von 48 Stunden angeben sollten. Der Herr, der für uns zuständig war, verschonte uns von einen Tag auf den nächsten, bis wir schließlich abreisten. Wir telefonierten in der Zeit sehr häufig mit ihm, die Anrufe gingen dabei immer von uns aus, was uns enorme Telefonkosten verursachte. Der Punkt war nämlich,dass er immer sagte, er würde uns morgen (+ Zeitangabe) anrufen und weitere Informationen mitteilen. Er rief nie in der vereinbarten Zeit zurück.

    Nach dem Aufenthalt bekamen wir eine E-Mail. Sie wären zu einer Rückerstattung von 80 € bereit (Wir zahlten insgesamt 580 €). Hierbei wurde allerdings nur Waschmaschine und Fernseher als Erstattungsgrund angegeben.

    Wir ließen uns durch diese Sache zwar nicht den Urlaub verderben, jedoch ging uns leider viel Zeit unseres Urlaubs verloren. Dadurch, dass wir ständig verschont wurden und wir keine vernünftigen Auskünfte erhalten haben. Anfangs wurde uns auch noch Hoffnung auf einen möglichen Umzug gemacht.

    Welche Möglichkeiten haben wir bzw. was wären angebrachte Forderungen?

    Greift nun das schweizer Reiserecht oder das italienische?

    Danke schon mal!

    Viele Grüße,

    Katarina

  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1253833867000

    Hallo,

    es gilt in der Regel das Recht des Buchungsortes, jedenfalls in Germany.

    Die Schweitzer sind da eigentlich noch sorgfäligter.

    Solche Überbuchungen erscheinen mir als gewollt. Man füllt damit sein Hotel

    und kassiert dann noch vom Hotel einen Stern tiefer.

    Danach reklamieren höchstens 2 %. Na ja, den Rest den findet man irgendwie

    billig ab.

    Kann man hier gut nachlesen

    kurt

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1253867552000

    Hallo Katharina

    Bei einer Buchung direkt in Italien gilt das örtliche Gesetz. Somit fruchten Reklamationen meistens überhaupt nicht. Wenn man über einen Schweizer Veranstalter eine Fewo buchen würde, hätte man danach gute Karten wenn etwas nicht klappt. Zudem ist man bei einer Buchung direkt in Italien nie ganz sicher, ob der Anbieter nicht pleite geht bevor man am Urlaubsziel angekommen ist. Das Risiko für so eine Buchung ist einfach hoch.

    Also würde ich die angebotenen 80 euro nehmen und mich nicht mehr ärgern.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1253875966000

    Hallo,

    die Frage ist, wie Ihr gebucht habt. Über einen Veranstalter, oder nur über einen Vermittler. Da die Namensnennung ausgeixxt wurde, gehe ich von einem Vermittler aus.

    In diesem Fall dürfte der Gerichtsstand in Italien sein, sofern in der Schweiz kein anderes Recht besteht, als bei uns in Deutschland. Näheres über den Status fndest Du in den AGB's Deiner Buchugsstelle.

    Falls also nur ein Vermittler vorhanden sein sollte, würde ich das angebotenen Geld nehmen, denn eine Klage in Italien dürfte nicht nur schwierig, sondern auch noch teuer werden.

    Gruß

    Berthold

  • Tirrenia
    Dabei seit: 1234742400000
    Beiträge: 439
    geschrieben 1253877475000

    Der Mietvertrag wird im Regelfall nicht mit dem Vermittler, sondern mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossen. Das kann eine Privatperson oder eine Firma sein, egal, Gerichtsstand ist der Sitz des Eigentümers. Somit Italien - und wer das dortige Rechtssystem kennt wird von der Bemühung desselben für Peanuts dankend Abstand nehmen!

    Abgesehen davon, 10 Tage Sardinien im Sommer für 580 Euro - bei dem dortigen Preisniveau habt ihr vermutlich das bekommen, was diesem Preis entspricht.

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
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    geschrieben 1253884237000

    @Tirrenia

    Sehr direkt geschrieben, aber von wegen Preisniveau Sardinen wohl sehr genau zutreffend...

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • kalinkor
    Dabei seit: 1253750400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1253912919000

    Danke für die Antworten.

    Habe hier mal eines der Bilder der Ferienwohnung hochgeladen, da oben der Link rausgenommen wurde

    -so wie wir sie im Internet gebucht haben:

    http://img193.imageshack.us/img193/7808/sarteo3211.jpg

    @Tirrenia und mawota

    ab September ist auch auf Sardinien Nebensaison ;)

    und wir suchten uns schon extra eine der teureren Wohnungen. Wir waren nämlich sicher nicht auf der Suche nach einem Billigurlaub, dann hätten wir nicht Sardinien gewählt. Und dann würde ich mich auch nicht über die Wohnung beschweren.

    Bis 20.08. hätte genau diese Wohnung noch 1410 EUR PRO WOCHE gekostet. Ich denke, da kann man dann auch erwarten, dass man nicht so eine Bruchbude erhält, sondern das was man gebucht hat. Ab September kriegt man auf Sardinien Ferienwohnungen ab 250 € pro Woche, das heißt nicht, dass die Wohnungen dann minderwertiger werden, sondern lediglich, dass die Hauptsaison vorbei ist.

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