hallöchen, bin ganz neu hier
Habe leider die Kritik bei der Hotelbewertung nicht ganz voll genommen
Wir sind in Urlaub gefahren, das Hotel war lange nicht so, wie im Katalog beschrieben;bzw. die bilder vom Hotel gaben nicht die Bungalowanlage so her wie sie in echt aussieht. Zudem waren die Zimmer schimmelig und muffig. Unser Zustellbett war total unbrauchbar (stammte wohl aus der Kriegszeit-zumindest die Matratze). Das hab ich von der reiseleitung bestätigt (sie hat das Original behalten-wir bekamen eine Kopie)!
Am ersten Tag reklamierten wir das-leider tat sich nix... . Am nächsten morgen (mit 3 mann in Ehebett-diverses Ungeziefer krabbelte-die ersten Huster von unserer Tochter kündigten Asthmaanfall an) hatten wir so die Nase voll, das wir ihr die Möglichkeit des sofortigen Rückfluges sowie Ersatzhotel anboten. Sie besorgte uns ein ersatzhotel . Dafür mussten wir zuzahlen Und auch eine Umbuchungsgebühr
das Schreiben an den Veranstalter ist schon raus. Wir fordern die Mehrkosten sowie 2"entgangene Urlaubstage"ein. Fotos sind beigefügt, sowie ein Zeuge genannt.
Hat jemand eine Ahnung ob wir so damit durchkommen???
Leider ist die rechtschutz grade gekündigt .
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen... Danke