• Jonni11
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    geschrieben 1264694479000

    Hallo vielleicht man mir jemand helfen. Wir fliegen am 06.02.2010 für 14 Tage nach Mexiko.

    Habe heute eine Mitteilung erhalten, dass der Strand in Playacar geschlossen ist und da Sanierungsarbeiten im Auftrag der mexikanischen Regierung  durch geführt werden. FTI

    schreibt zwar nur für 1- 2 Tage und man könnte auf benachbarte Strandabschnitte ausweichen. Aber ich haben in anderen Hotelbewertungen gelesen das der Strand schon seit dem 25.01.2010 geschlossen. Hat man ein Anspruch auf Preisminderung?

  • privacy
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    geschrieben 1264700846000

    Hallo Jonni11,

    um irgendwelche Ansprüche von Dir an den Reiseveranstalter zu vermeiden, hat dieser Dich ja jetzt schon vorher unterrichtet. Wenn Du jetzt kommentarlos abreist, bist Du praktisch damit stillschweigend einverstanden.

    Anders herum hättest Du jetzt vermutlich die Möglichkeit, kostenfrei umzubuchen oder gar die Buchung ohne Kosten zu stornieren. Frag Dein Reisebüro oder FTI. Du solltest aber schon jetzt wisssen, was Du dann möchtest und nur dann verhandeln - oder eben reisen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Jonni11
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    geschrieben 1264703110000

    Hallo Priacy

    danke erstmal für dein Tipp, aber mein Reiseanstalter gibt ja nur 2 Tage für die Sanierung an.

    Kann ich aber irgendwie nicht glauben.

  • AntoniaW
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    geschrieben 1264721365000

    @Jonni11Die Angabe der 2 Tage bezieht sich auf den Strandabschnitt des FTI-Hotels beziehen. Die Pflege des gesamten Strandes wird sicherlich längere Zeit in Anspruch nehmen. @privacyMeinst Du wirklich, dass eine kostenfreie Umbuchung oder gar Stornierung wegen einer kurzzeitigen, nicht im Einflussbereich des Veranstalters oder Hotelier liegenden, Beeinträchtigung eines nicht zum Hotel gehörigen Bereiches möglich ist?PS: Auch wenn ich den Unmut der Strandbesucher teils verstehen kann ... Ich denke, dass ohne Pflege der Ärger noch größer wäre und dass man sich diese zwei Tage prima mit Ausflügen vertreiben kann.

  • privacy
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    geschrieben 1264722230000

    Hallo Antonia,

    das meinte ich nicht, sondern vermutete es nur. Das allerdings hinsichtlich einer wesentlichen Eigenschaft eines Mexiko-Urlaubs - dem Strand - in Verbindung mit der Hotelausschreibung (die ich jetzt nicht explizit überprüft habe).Wenn es schon FTI von sich aus für angemessen hält, den Kunden darauf hinzuweisen, ist das für mich ein klares Indiz:

     

    Eine Pauschalreise ist laut Gesetz mangelhaft, wenn sie zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist oder Mängel auftreten (werden), die ihren Wert oder Nutzen beeinträchtigen. Dazu gehört eine Minderung des Erholungswerts ebenso wie beispielsweise der Wegfall der notwendigen Bedingungen für die geplante Ausübung einer bestimmten Sportart oder auch das nicht vorhandene "blaue Wasser" aus dem Reiseprospekt. In solchen Fällen kann der Reisende nachträglich den Reisepreis mindern.

     

    Eine Abstimmung mit Reisebüro/Veranstalter gehörte ebenso zu der von mir empfohlenen Vorgehensweise, um eine sinnvolle Lösung für dieses zeitlich begrenzte Problem anzustreben.

    Gruß privacy

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