Hallo Antonia,
das meinte ich nicht, sondern vermutete es nur. Das allerdings hinsichtlich einer wesentlichen Eigenschaft eines Mexiko-Urlaubs - dem Strand - in Verbindung mit der Hotelausschreibung (die ich jetzt nicht explizit überprüft habe).Wenn es schon FTI von sich aus für angemessen hält, den Kunden darauf hinzuweisen, ist das für mich ein klares Indiz:
Eine Pauschalreise ist laut Gesetz mangelhaft, wenn sie zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist oder Mängel auftreten (werden), die ihren Wert oder Nutzen beeinträchtigen. Dazu gehört eine Minderung des Erholungswerts ebenso wie beispielsweise der Wegfall der notwendigen Bedingungen für die geplante Ausübung einer bestimmten Sportart oder auch das nicht vorhandene "blaue Wasser" aus dem Reiseprospekt. In solchen Fällen kann der Reisende nachträglich den Reisepreis mindern.
Eine Abstimmung mit Reisebüro/Veranstalter gehörte ebenso zu der von mir empfohlenen Vorgehensweise, um eine sinnvolle Lösung für dieses zeitlich begrenzte Problem anzustreben.
Gruß privacy