• Auslandssüchtige
    Dabei seit: 1210204800000
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    geschrieben 1441449396000

    Hallo,

    meine Tochter war in Sri - Lanka in Urlaub, jetzt kommt der Reiseveranstalter und möchte die Anzahlung der Reise haben, die Restzahlung ist beim Veranstalter eingegangen nur eben die Anzahlung nicht. Meine Tochter meinte sie hätte die Anzahlung getätigt, schaute aber auf Ihre Kontoauszüge, dort war sie tatsächlich nicht verbucht. Kann der Reiseveranstalter jetzt im nachhinein noch die Anzahlung verlangen? Die Reise wurde im januar gebucht, im August wurde sie angetreten und Anfang September bekam sie das Schreiben vom Verantalter, sie möchte die Anzahlung überweisen, sie bemerkten es beim Jahresabschluß,.

    Liebe Grüße,

    Annegret

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  • Auslandssüchtige
    Dabei seit: 1210204800000
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    geschrieben 1441450108000

    Der Veranstalter hat geschrieben die Anzahlung der Reise wurde nicht überwiesen,nur die Restzahlung,wieso bekommt sie dann aber die Tickets vom Veranstalter obwohl die Anzahlung nicht getätigt wurde? Eine Mahnung kam nie.

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  • cjmddorf
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    Beiträge: 3114
    geschrieben 1441453533000

    MK hat völlig recht. der nichteingang de anzahlung ist anfänglich nicht aufgefallen und der veranstalter hat dennoch die tix versand, nach dem die "Restzahlung" kam.

    nun steht die anzahlung noch aus.

    deine ganze fragestellung ist falsch.

    seine tochter schuldet die anzahlung, rechtlich sowie moralisch.

    falls sie die zahlung nicht tätigt, kann und sollte sie wegen zb unterschlagung oder erschleichen von leistungen etc verklagt werden.

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1441453823000

    Da muss ja auch keine Mahnung kommen.

    Die Tochter hat eh richtig Glück gehabt, hätte auch passieren können, dass die Reise storniert wird und sie die Stornokosten hätte tragen müssen.

    Da jetzt zu fragen, ob man den Betrag noch leisten muss, halte ich schon für Unverschämt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441455663000

    Groteske Frage ... !

    Selbstredend ist der Betrag geschuldet und sollte deine Tochter bezahlen bevor eine Beitreibung über ein Inkasso oder gar Mahnbescheid erfolgt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1441458712000

    Möcht mal sehen wie das wär, wenn man im September merkt, dass der AG im Januar zu wenig Geld überwiesen hat. Ob man dann auch der Meinung ist, dass er das nicht nachzahlen muss....

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