Ganz so einfach ist das nicht. Der Reiseveranstalter hat zu berücksichtigen:
- zunächst gilt ab Buchungsdatum eine 4-monatige Preisbindungsfrist
- eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor Abflug ist nicht zulässig.
- bei Preiserhöhungen ab 5 Prozent (trifft hier nicht zu) gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht
- Erhöhung nur mit genauen Angaben, wie die Preisberechnung erfolgte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die lokale Erhöhung nicht den Anteil des Fluges und auch nicht die Kosten und Aufschlag des Reiseveranstalters betrifft. Dürfte also unter dem Strich eher weniger als die Hälfte des avisierten Aufschlages von 3,5% sein. Zumal es eine Erhöhung des Einkaufspreises des Veranstalters ist. Und ob sich dafür ein Veranstalter in die Kalkulation schauen lässt? Von daher abwarten und schauen, ob etwas passiert. Und wenn, prüfen ob die Bedingungen erfüllt sind.
Im übrigen hat der Reiseveranstalter die Pflicht der unverzüglichen Benachrichtigung
nach Kenntniserhalt.
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