• Urlaubskalle
    Dabei seit: 1197244800000
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    gesperrt
    geschrieben 1212142496000

    Hallo,

    ich habe im Februar eine Reise für September gebucht und bereits eine Anzahlung geleistet. Gestern hat mir das Reisebüro darüber informiert, dass die Fluggesellschaft angekündigt hat, am 31.05.2007 aufgrund des gestiegenen Kerosinpreises die Flugkosten zur erhöhen.

    Nun wurde ich vor die Wahl gestellt, entweder sofort die Tickets komplett zum alten Preis zu bezahlen oder wie vereinbart im August zu zahlen, aber dafür zu höheren Preisen. Ist diese nachträgliche Preiserhöhung zulässig?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Liebe Grüße

    Kalle

  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
    Beiträge: 847
    geschrieben 1212142815000

    Hallo,

    laut diesem Artikel dürfen die das:

    http://www.focus.de/reisen/fliegen/flugkosten_aid_16483.html

    Grüße Ute

  • boerot
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1212142823000

    Soweit ich weis, ist das zulässig. Wir haben Glück, unser Flug ist jetzt voll bezahlt. Ich würd nicht länger warten... LG

    Kontrolle ist gut - Vertrauen ist besser!!!
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1212142886000

    Hi, da gibt's schon einige Threads zu, schau mal

    :: HIER ::

    und

    :: HIER ::

    Prinzipiell kommt's auf die Fristen an.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1212143126000

    Hallo,

    vor allem, falls es sich um einen Linienflug handelt, dann wäre eine Ausstellung dringend anzuraten und für mich wäre es auch dann völlig unverständlich, warum der Flug noch nicht komplett bezahlt ist.

    Folglich ist auch das Ticket noch nicht ausgestellt. Hier scheint mal wieder ein Reisebüro auf Risiko zu setzen. Denn nicht alle Preisänderungen, Stornierungen oder sonstige Zuschläge werden vorher angekündigt.

    Mein Tipp: Schnellstens zahlen.

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1212227962000

    Ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass Erhöhungen von Preisen

    a) bei Pauschalreisen

    nur dann gestattet sind, wenn vor oder bei Buchung die Kalkulationsgrundlage abstrakt oder real offengelegt wird und der Kunde nachvollziehen kann, von welchem Teilbetrag seiner Pauschalreise wie viel nun erhöht wird; da dies in der Praxis nicht vorkommt, DARF KEIN REISEVERANSTALTER NACH ABSCHLUSS eines Reisevertrags seine Preise erhöhen. Ein OGH Urteil in BRD!

    b) bei Flügen alleine

    so lange das Ticket noch nicht ausgestellt und bezahlt ist, kann die Fluglinie auf Hinweis der Ticketbestimmungen die Preise grundsätzlich jederzeit ändern!

    meint

    Peter

  • Urlaubskalle
    Dabei seit: 1197244800000
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    gesperrt
    geschrieben 1212241078000

    @all: Vielen Dank für eure Ratschläge. Ich habe gestern die Tickets bezahlt.

    @Peter: Hast du das schriftlich bzw. kannst du mir das entsprechende Urteil zukommen lassen? Vielen Dank....

    Liebe Grüße

    Ben

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1212241332000

    @mosaik sagte:

    b) bei Flügen alleine

    so lange das Ticket noch nicht ausgestellt und bezahlt ist, kann die Fluglinie auf Hinweis der Ticketbestimmungen die Preise grundsätzlich jederzeit ändern!

    Meine Vermutung,

    sonst hätte der Kunde ja schon bezahlen müssen.

    Gruß

    Berthold

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