Habe dies in den AGB von dem Veranstalter gefunden !
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Artikel 5 Umbuchung, Ersatzperson 5.1. Der Reisende kann sich bis 3 Werktage vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder einer behördlichen Anordnung entgegenstehen. In diesen Fällen ist ITT berechtigt für die Namensänderung bis 14 Tage vor Reiseantritt 35,- Euro p.P. und ab dem 14. Tag bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 70,- Euro als Entgelt zu verlangen. Hiernach gelten die Rücktrittsbedingungen nach Art.4. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 5.2. Wird auf eine andere Reise umgebucht (z.B. Änderung des Reisetermins, des Ortes, der Dauer, der Unterkunft) wird bis 14 Tage vor Reiseantritt ein Entgelt i.H.v. 50,- Euro p.P. zusätzlich zum bisherigen Reisepreis berechnet. Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 13. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können nur nach den Bedingungen des Rücktritts vom Reisevertrag zu den unter Artikel 4 geführten Konditionen mit einer gleichzeitigen Neubuchung durchgeführt werden. 5.3. Für beide obigen Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass ITT keine oder geringere Kosten entstanden sind.
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Ich hoffe diese hilft dir weiter
Gruß