Leider ist es oft so, dass Verursacher von Schäden sich zunächst danach erkundigen, ob denn der Geschädigte noch eine andere Versicherung hätte...
Ich meine, dass diese Vorgangsweise nicht zulässig ist und auch nicht vom Geschädigten beschritten werden muss. Der Verursacher des Schaden muss zahlen.
Gehen wir es einmal der Reihe nach durch.
Bei einer Pauschalreise schuldet der Reiseveranstalter auch den ordnungsgemäßen Transport des vom Kunden aufgegebenen Gepäcks. Erhält dieser das Gepäck nicht oder verspätet, so stellt dies einen Reisemangel dar, der binnen einem Monat nach Rückkehr beim Reiseveranstalter reklamiert werden muss. Somit haftet primär auch der Reiseveranstalter für einen daraus entstandenen Schaden.
Nun bin ich aber der Meinung, dass man einen offensichtlich durchtränkt nassen Koffer gleich bei der Landung am Lost and Found Schalter als Gepäckschaden hätte reklamieren müssen. Theoretisch kann ja die Fluglinie argumentieren, der Koffer sei erst am Transfer ins Hotel oder gar im Hotel selbst nass geworden (es läuft also auf eine Beweisaufnahme hinaus). Hat man sich ohne vorherige Information an die Fluglinie (und somit defacto auch ohne ihre Zustimmung) Ersatzkleidung usw. besorgt, könnte man u. U. auf seinen Forderungen sitzen bleiben.
Zum Ersatz generell: ersetzt werden müssen nur unbrauchbar gewordene Gegenstände, deren Kauf der Geschädigte mittels aufbewahrter (!) Rechnung nachweisen kann. Und von diesem Wert dann nur mehr den tatsächliche Zeitwert (z. B. Koffer vor 10 Jahren gekauft, null Zeitwert mehr...). Alles andere ist dann Verhandlungszähigkeit und -ausdauergeschick...
Wenn nun eine Reise mit einer Kreditkarte bezahlt wurde, ist es eben auch sehr ratsamt die genauen Versicherungsbedingungen zu studieren. Deine Erfahrung mit CC stützt meine Erfahrung, die da heißt: sie werben zwar alle, die CC, mit ihren Versicherungspaketen, aber in den wenigstens Fällen, die ich in meiner rund 30jährigen Praxis hatte, haben sie aber auch dann wirklich bezahlt. Was ich im Gegensatz dazu mit einer im Reisebüro abgeschlossenen Reiseversicherung nicht sagen kann (vorausgesetzt, der Kunde war richtig informiert worden, was genau wie versichert ist!).