• wiener-michl
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    geschrieben 1246954471000

    Hallo Leute,

    folgendes Problem:

    Flug ab Wien, wegen Gewitter 1 Stunde verspätet.

    Am Urlaubsort angekommen ist das Gepäck (Koffer und Reisetasche ) vollkommen durchnässt, auch der Inhalt der Gepäckstücke.

    Die müssen das vor dem Einladen in den Flieger im freien stehen gelassen haben, ohne Plane.

    Da der Balkon des Hotelzimmers relativ klein war brauchten wir 3 Tage bis alles wieder trocken war.

    Kaputt(verfärbt) war nichts, trotzdem sehr ärgerlich das ganze.

    Am Flughafen in Wien wieder angekommen machten wir beim Aua-Schalter eine schriftliche Beschwerde, zusammen mit einer Bestätigung des Reiseleiters vom Urlaubsort.

    Was kann man erwarten ?

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • mosaik
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    geschrieben 1246970565000

    War es eine Pauschalreise, haftet der Reiseveranstalter.

    War es eine Flug - Hotel getrennte Buchung, haftet die Fluglinie. Dann allerdings hättet ihr sofort bei Gepäckübernahme am Lost and Found Schalter reklamieren müssen --> wobei ich generell der Meinung bin, dies hätte auch bei einer Pauschalreise erfolgen müssen!

    Peter

  • wiener-michl
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    geschrieben 1246973223000

    Hallo Peter,

    ja- es war eine Pauschalreise.

    Wir haben das ganze Problem auch sofort am ersten Tag der Reiseleiterin geschildert,

    und diese hat uns dann einen Schrieb als Bestätigung gegeben.

    Da ich der Meinung war das der Flughafen(Aua) als Verursacher die Verantwortung trägt bin ich dann mit diesem Schrieb bei Ankunft in Wien zum Aua-Lost&Found-Counter gegangen.

    Die Reiseleiterin hat es uns auch so gesagt.

    Die Aua-Leute haben uns nun auch einen Schrieb gegeben und mit dem sollen wir uns nun an Visa wenden da die Reise mit der Karte bezahlt wurde.

    Die haben ja eine Versicherung für sowas.

    .

    Normalerweise gehöre ich nicht zu der Reklamierfraktion, aber hier war ich ziemlich verärgert darüber das man das Gepäck einfach im Regen stehen ließ.

    Und deswegen werde ich versuchen eine Entschädigung zu bekommen .

    Wieviel fordert man in so einem Fall ?

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • mosaik
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    geschrieben 1247655214000

    Leider ist es oft so, dass Verursacher von Schäden sich zunächst danach erkundigen, ob denn der Geschädigte noch eine andere Versicherung hätte...

    Ich meine, dass diese Vorgangsweise nicht zulässig ist und auch nicht vom Geschädigten beschritten werden muss. Der Verursacher des Schaden muss zahlen.

    Gehen wir es einmal der Reihe nach durch.

    Bei einer Pauschalreise schuldet der Reiseveranstalter auch den ordnungsgemäßen Transport des vom Kunden aufgegebenen Gepäcks. Erhält dieser das Gepäck nicht oder verspätet, so stellt dies einen Reisemangel dar, der binnen einem Monat nach Rückkehr beim Reiseveranstalter reklamiert werden muss. Somit haftet primär auch der Reiseveranstalter für einen daraus entstandenen Schaden.

    Nun bin ich aber der Meinung, dass man einen offensichtlich durchtränkt nassen Koffer gleich bei der Landung am Lost and Found Schalter als Gepäckschaden hätte reklamieren müssen. Theoretisch kann ja die Fluglinie argumentieren, der Koffer sei erst am Transfer ins Hotel oder gar im Hotel selbst nass geworden (es läuft also auf eine Beweisaufnahme hinaus). Hat man sich ohne vorherige Information an die Fluglinie (und somit defacto auch ohne ihre Zustimmung) Ersatzkleidung usw. besorgt, könnte man u. U. auf seinen Forderungen sitzen bleiben.

    Zum Ersatz generell: ersetzt werden müssen nur unbrauchbar gewordene Gegenstände, deren Kauf der Geschädigte mittels aufbewahrter (!) Rechnung nachweisen kann. Und von diesem Wert dann nur mehr den tatsächliche Zeitwert (z. B. Koffer vor 10 Jahren gekauft, null Zeitwert mehr...). Alles andere ist dann Verhandlungszähigkeit und -ausdauergeschick...

    Wenn nun eine Reise mit einer Kreditkarte bezahlt wurde, ist es eben auch sehr ratsamt die genauen Versicherungsbedingungen zu studieren. Deine Erfahrung mit CC stützt meine Erfahrung, die da heißt: sie werben zwar alle, die CC, mit ihren Versicherungspaketen, aber in den wenigstens Fällen, die ich in meiner rund 30jährigen Praxis hatte, haben sie aber auch dann wirklich bezahlt. Was ich im Gegensatz dazu mit einer im Reisebüro abgeschlossenen Reiseversicherung nicht sagen kann (vorausgesetzt, der Kunde war richtig informiert worden, was genau wie versichert ist!).

  • wukovits
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    geschrieben 1247690578000

    @mosaik

    Ich hatte selbst einmal den Fall, das die Haftung durch die Geschäftsbedingungen auf meine eigene Versicherung abgewälzt wurde.

    Der Flughafen Wien hatte - zumindestens in den 90ern - eine Versicherung für den Fall das ein auf einem der Parkplätze oder in einem der Parkhäuser abgestelltes Fahrzeug beschädigt werden sollte.

    Als es mein Auto erwischte, wurde ich unter Hinweiß auf Punkt 6 der Einstellbedingungen welcher da lautete: "Eine allfällige Kaskoversicherung geht einem Anspruch an die Flughafen Betriebsgesellschaft vor" abgewimmelt.

    Als ich mich mit Hinweiß auf den Gleicheitsgrundsatz beschwerte dies sie ungerecht da ich ja nicht einmal meinen Selbstbehalt ersetzt bekomme hieß es: "Versicherungsbedingungen müssen nicht gerecht sein, sie müssen nur vom Österreichischen Versicherungsverband genehmigt sein, und das sind sie".

    Ich mußte mich sehr zurückhalten, um nicht die Dame die mir dies am Telefon mitgeteilt hatte, nicht gleich durch den Höhrer hindurch anzuspringen. 

    Gruß

    Karl

  • wiener-michl
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    geschrieben 1247727537000

    Zitat entfernt, ein @Peter/mosaik reicht völlig aus. Die Übersichtlichkeit dankt, Vienna Mike!

    ========================================================

    Hallo Peter,

    danke für dein Statement.

    Am Zielflughafen direkt beschweren ging nicht.

    Unser Flug hatte schon 1 Stunde Verspätung, wir wurden direkt vom Reiseleiter in Empfang genommen und zur Eile angetrieben damit wir noch die letzte Fähre an diesem Abend erreichen. Der Busfahrer fuhr dann auch mit einem irren Tempo vom Flughafen zum Hafen.

    Ich habe diese Woche nochmal alle Beteiligten angerufen ich mich massivst beschwert.

    Das Reisebüro sagt: Ohne eine zusätzliche Reiseversicherung gibt es gar nix, gehen sie zur Airline oder zur Kreditkartenfirma.

    Visacard sagt: Es war nix kaputt, also gibt es auch nix. Hätte mir Ersatzklamotten kaufen sollen und die Belege einreichen, ( beim nächsten mal bin ich schlauer).

    Auch für tagelangen Ärger über nasse und muffig riechende Klamotten gibt es nix.

    Aua sagt: Gutschein für 30,- € auf eine Flugbuchung kriegen sie , entspricht in etwa den Reinigungskosten. Keine Ahnung wann ich wieder mit der Aua fliege.

    In Summe finde ich die 30 Euros ziemlich wenig für den Ärger den wir hatten.

    Aber viel mehr geht da wohl nicht und ich werde die Sache nun auf sich beruhen lassen.

    lg

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
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