Hallo,
grundsätzlich könnte man Forderungen gegenüber Neckermann etc. für die es keine Absicherung gibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür bitte auf jeden Fall die Frist in der Insolvenzeröffnung beachten, ansonsten zahlt man rund 20 € Gebühren für eine verspätete Forderungsanmeldung an das zuständige Insolvenzgericht.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kann man für diese Forderungen (sofern diese festgestellt wurden) eine Quote vom Insolvenzverwalter erhalten. Durchschnittliche Quoten liegen bei 1 bis 3 %, es gibt aber auch Insolvenzverfahren mit 0 % Quoten, teilweise gibt es auch mal 10 oder 20 % (schon seltener) und ganz, ganz selten sogar eine Befriedigung von 100 %. Hiervon würde ich im aktuellen Fall jedoch nicht ausgehen.
Sofern es nicht zu einem Insolvenzplan kommt, weil das Unternehmen fortbestehen soll, kann ein Insolvenzverfahren schnell mal 10 Jahre oder sogar länger andauern.
Jetzt kommt es auf die Höhe des Gutscheins an, ob man meint es lohnt sich, die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Wenn der Gutschein rund 100 € beträgt, würde ich persönlich (und ich kenne mich mit Insolvenzverfahren einigermaßen aus, da ich für meinen Arbeitgeber einige Jahre lang die Insolvenzfälle unserer Kunden bearbeitet habe) die Forderung nicht anmelden.