Neues Hotelangebot wegen Überbuchung - Schriftliche Bestätigung?

  • Rossi2
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    geschrieben 1139831832000

    Meine Freundin und ich haben letztes Jahr im Oktober eine Woche Türkeiurlaub für den April 06 gebucht. Nun bekamen wir Post vom Reiseveranstalter Hermes Touristik, daß das Hotel überbucht ist und wir kostenlos auf ein neues Hotel umbuchen können (welches 1 Stern mehr hat). Desweiteren wurde uns bei der telefonischen Bestätigung daß wir dieses Hotel annehmen möchten auf Nachfrage, wie unsere Flugzeiten von Hamburg aus seien, mitgeteilt das wir von Hannover aus fliegen würden. Bekommen wir nun eine schriftliche Bestätigung für diese Umbuchungen? Ohne diese möchten wir auf keinen Fall den Reisepreis bezahlen? Wer kann helfen und hat damit Erfahrungen?

    Gruß Roswitha

  • lalala
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    geschrieben 1139843378000

    Hallo Roswitha,

    das ist uns auch schon passiert, aber es ist sogar nur ein paar Tage vor unserem Urlaubsantritt gewesen. Diese Aufregung, ich kann es Dir nachempfinden. Aber es ist dann letztlich alles wunderschön geworden. Das Ausweichhotel war noch besser als das eigentlich gebuchte Hotel, welches auch schon ein sehr gutes Hotel war. Um welches Hotel handelt es sich denn bei Euch, darf man fragen ? Bei uns war es FTI, habe es aber auch schon bei vielen anderen gehört.

    Mit dem Flughafen ist es ja wieder ein wenig anders, das hatten wir nicht.

    Ihr bekommt aber in jedem Fall eine Bestätigung für das neue Hotel, es ist ja noch Zeit genug. Bei uns wurde es damals nur mündlich abgehandelt und hat trotzdem geklappt. Was sagt denn Euer Reisebüro dazu ? Auch wenn es im Internet gebucht wurde habt Ihr ja einen Ansprechpartner.

    Lb Gruß lalala

    lalala
  • mosaik
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    geschrieben 1139850155000

    Ist das gebuchte Hotel nicht verfügbar - aus welchem Grund immer - hat der Veranstalter die Pflicht:

    - die Kunden sofort davon zu benachrichtigen

    - ihnen einen kostenfreien Rücktritt anzubieten

    - und sofern er in der Lage ist, eine Alternative anzubieten, deren Mehrkosten aber von den Kunden zu tragen sind, bzw. bei günstigerem Preis klarer Weise die Differenz zurück zu bekommen hat

    Ist also eine mündliche "Umbuchung" erfolgt, sollte auch eine neue Buchungsbestätigung kommen. Allerdings natürlich mit jenen am Telefon vereinbarten Dingen: neuer Preis, neuer Termin, neuer Abflugshafen usw.

    Daher stellt dann beispielsweise Abflug nicht Hamburg sondern Hannover keinen Reisemangel dar, sondern ist die Basis eines neu geschlossenen Reisevertrages. Umgekehrt wäre daher eine Verlegung des Abflugs nach Hamburg - zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes u. U. ein Reisemangel...

    Gruß

    Peter

  • Rossi2
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    geschrieben 1139903306000

    Hallo Lalala, hallo Mosaik,

    vielen Dank für eure Anworten.

    Unser altes Hotel war das "Grand Paradise" mit Pflichtausflug nach Pamukkale. Als neues Hotel wurde uns das "Galeri" angeboten. Unser ursprünglicher Abflughafen war Hamburg, von dort war es günstiger zu fliegen als von Hannover, deshalb haben wir von dort gebucht. Angeblich sollen alle Leistungen erhalten bleiben, eben nur ein anderes Hotel und ein anderer Abflughafen. Angeblich auch keine Preisänderungen. Wobei ich mir da mit dem anderen Abflughafen nicht so sicher bin, ob da nicht doch der Mehrpreis auf uns zukommt. Wichtig ist mir eigentlich nur, daß wir dieses neue Angebot nochmals schriftlich bestätigt bekommen.

    Gruß Roswitha

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