Der Europäische Gerichtshof hat in seinem neuen Urteil C-257/14 die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen erweitert. So sind "unerwartete technische Pannen" für die airlines kein Grund, Ausgleichzahlungen zu verweigern. Es zählt z.B. kein Umstand zur Entlastung, das alle vorgesehenen checks durchgeführt seien, und auch nicht, das die vorgesehene Lebensdauer der defekten Teile noch nicht überschritten ist. Das Gericht argumentierte, das auch solche unausweichlichen technischen Probleme in den Verantwortungsbereich der airlines gehören und nur von ihnen zu beherrschen seien. Anerkannt werden aber Defekte aus verdeckten Fabrikationsmängeln oder Defekte aus Sabotage oder Terrorakten.
Aber die Arbeit der Lobbyisten dere airlines zeigt auch Erfolge. Die EU-Kommission treibt Pläne voran, nach denen die Ansprüche der Passagiere stark eingechränkt würden. Z.B sollen die Verspätungen auf fünf, neun oder zwölf Stunden je nach Entfernung heraufgesetzt werden. Problematischer sind allerdings die Bestrebungen, den Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" neu zu definieren. Tendenz: dann wären alle technischen Defekt aussergewöhnliche Umstände.
Gott sei Dank hat aber der EuGH seine verbraucherfreundliche Grundeinstellung beibehalten. Auch das Parlament stemmt sich ja bekanntlich gegen diese Pläne.