• angelbia
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    geschrieben 1149145184000

    Hallo,

    ab dem dritten Tag unseres All-Inc. Ägypten Urlaubs (5 Sterne Hotel) ging es mit der Gesundheit meines Mannes und mir Berg ab. Uns war übel und wir hatten Durchfall. Gut, bei unserem letzten Ägypten Aufenthalt hatten wir das auch einen Tag und dann war es vorbei. Und Ägypten ist ja auch dafür bekannt, dass man Magen-Probleme bekommen kann.

    Aber unser Befinden wurde immer schlechter so dass wir uns immer in der Nähe einer Toilette aufhalten mussten.

    In der Nacht nach unserer Rückkehr ging es meinem Mann so schlecht, dass er noch nicht einmal einen Schluck Wasser bei sich behalten konnte und er nicht mehr stehen konnte weil sein Körper nach einer Woche Durchfall total entkräftet war. Unser Hausarzt verwies uns gleich ins Krankenhaus. Dort erhielt er u.a. Infusionen um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Einige Tage später erhielten wir Post vom Gesundheitsamt.

    Mein Mann und vermutlich auch ich hatten uns im Urlaub den so genannten Norwalk-Virus eingefangen, eine von Ärzten gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtige Erkrankung. Der Virus wird fäkal-Oral übertragen. D.h., wir haben im Hotel etwas zu uns genommen, was mit Fäkalien in Berührung kam. Vermutlich durch das Essen. Nicht nur uns ging es im Urlaub sehr schlecht, auch wenn man sich mit anderen unterhielt beklagten diese Personen die gleichen Symptome.

    Da wir ausschließlich im Hotel gegessen und getrunken haben können wir uns den Virus nur dort eingefangen haben.

    Da wir den Urlaub somit nicht wirklich genießen konnten und eine solche Unhygiene bei einem 5 Sterne Hotel nicht hinnehmbar sein kann, bitte ich um einen Tipp, ob wir da "Reisemängel" gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen können. Gibt es da Urteile?

    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    Grüße, Bianca

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1149150286000

    1. Der Kunde muss nachweisen, dass er ausschließlich im Hotel etwas zu sich genommen hat (und beispielsweise nichts im Flugzeug oder bei einem Spaziergang im Urlaubsort oder am Flughafen)

    2. Der Kunde muss nachweisen, dass es in seinem Hotel zu einer epedemiehaften Ausbreitung der Krankheit gekommen ist - einzelne Fälle oder eine kleinere Anzahl von Erkrankungen im Verhältnis zur Gesamtbettenanzahl reichen dazu nicht aus (es gibt dazu Urteile).

    3. Hat man beispielsweise nur Halbpension gebucht, muss der Kunde nachweisen, dass er sich beim Essen der Halbpension angesteckt hat. Hat er aber beispielsweise mittags einen Snack im Hotel gegessen und sich dabei angesteckt, haftet der Veranstalter nicht, da es sich um keine Leistung handelte, die er dem Kunden verkauft hat (auch hierzu gibt es Urteile).

    4. Es ist nachzuweisen, dass es sich beim Krankheitserreger um einen im Reiseland üblicherweise nicht mehr vorkommenden Erreger handelt. Das ist so zu verstehen: wenn im betreffenden Urlaubsland allgemein mit diesen oder ähnlichen Erkrankungen zu rechnen ist, wird es von der individuellen Berteilung des Hotels und seiner Umgebung abhängen, ob man dort trotzdem damit rechnen muss oder nicht. Vergleiche zu mitteleuropäischen Vorschriften oder Verhältnissen sind dabei unter Umständen, je nach Reiseland, nicht zulässig bzw. als Argument anzuführen.

    5. Wenn die Übertragung des Erregers durch Fäkalien erfolgt, ist natürlich jeder Toilettengang wo auch immer eine mögliche Übertraguns - Ursache. Hier also den Nachweis zu erbringen, man sei zuletzt zu Hause und dann das erste Mal erst im Hotel auf der Toilette gewesen, hätte zwischenzeitlich keine Türklinke anderer Art in der Hand gehabt, wird schwierig werden.

    Alles im allen wird es hier sehr schwierig ohne eine Gerichtsverhandlung einem Veranstalter eine Haftung nachweisen zu können.

    In einem ähnlichen Fall, der derzeit hier im Forum behandelt wird, ist es zwar zu einer ersten Verhandlung gekommen, aber lt. Aussage der Betroffenen könnte es auf einen Vergleich hinaus gehen.

    Gruß

    Peter

  • green-bean
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1149191135000

    Hallo Bianca,

    wir haben ein ähnliches Problem, auch ein Virus Meldepflichtig, ebenfalls

    über Fäkalien übertragbar, allerdings aus der Türkei!!

    Wir versuchen den Reisveranstalter zu verklagen, ist aber wie mosaik, schon erwähnt nicht ganz einfach. Die Klage würde ich nur starten wenn ihr im Rechtschutz seit, sonst kommt wohl nichts bei rum.

    Versucht so viele Zeugen wie möglich zu aktivieren.

    Viel Glück Kirsten

  • angelbia
    Dabei seit: 1146960000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1149229597000

    Hallo,

    danke für die Beiträge.

    hmm, klingt ja ziemlich aussichtslos. Ich dachte, da wir All Inc. hatten würde sich das nciht so schwer gestalten. Bei HP oder nur F ist es klar, dass man den Virus sich wo anders zuziehen kann. Von den anderen betroffenen personen haben wir leider keine Anschriften und haben damit keine "Zeugen". ich dachte, dadurch dass wir die Krankenhausrechnungen haben und den brief vom Gesundheitsamt wären genügend Beweise vorhanden. Wie soll man denn beweisen, dass man nur im Hotel gegessen hat? Das muss ja aussichtslos sein.

    Schade, denn der Erholungseffekt im Urlaub war kaputt.

    Auf jeden Fall werde ich den Reiseveranstalter anschreiben. Und wenn es nur den Erfolg hat, dass das Hotel weniger Sterne nach deutscher Bewertung bekommt oder aus den Katalogen genommen wird.

    Aber vielelicht kann mir ja doch noch jemand etwas Hoffnung amchen?!

    Grüße und schönes Wochenende..

    Bianca

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1149236742000

    @angelbia

    durchaus ehrbar dein Ansinnen an den Veranstalter zu schreiben. Aber ich fürchte, der Brief wird über den Rand des Schreibtisch des Brieföffners nicht hinaus wandern und Wellen schlagen...

    Alles Gute

    Peter

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