• caszt
    Dabei seit: 1278547200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1278629630000

    Hallo!

    Kürzlich habe ich eine Reise ins Iberostar Bavaro (Dom.Rep) über Holiday-Check (Neckermann) gebucht. In der Hotelbeschreibung stand, dass man die Spezialitätenrestaurants nach Reservierung benützen darf. Plötzlich stand auf der Buchungsbestätigung, dass die Spezialitätenrestaurants nur 3 mal pro Woche besucht werden dürfen? Das ist doch die totale Irreführung! Hat schon jemand ähnliches erlebt? Oder ist diese Vorgehensweise normal? Ich habe bei der HC-Hotline angerufen, die haben mich zu Neckermann verwiesen. Die wussten auch wieder von nichts... Über Ratschläge wäre ich sehr erfreut! Danke!

    Caszt

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1278669036000

    Hallo,

    zwischen der Drucklegung von Reisekatalogen und dem tatsaechlichen Reisetermin liegen ja oft einige Monate. Da kann es durchaus vorkommen, dass sich in der dazwischen liegenden Zeit Leistungsveraenderungen ergeben. Oder aber vertraglich vereinbarte Leistungen zwischen Hotel und RV werden vom RV einfach falsch uebernommen (auch dort arbeiten Menschen).

    Der RV ist natuerlich verpflichtet den Kunden ueber derartige Aenderungen zu informieren. Das geschieht dann in der Reisebestaetigung. Du hast nun die Moeglichkeit ohne Kosten fuer Dich zu stornieren, wenn Du diese Aenderung nicht akzeptieren moechtest.

    In der Regel informieren die RV den Vertrieb, also die Reisebueros, ueber Leistungsaenderungen nach Drucklegung und sofern dies hier geschehen ist, haette Dich Dein Reisebuero bei Buchung ueber diese Aenderung informieren muessen. Also koennte hier eine Informationspflichtverletzung der Buchungsagentur vorliegen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • caszt
    Dabei seit: 1278547200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1278718395000

    Hallo Bernardo!

    Vielen, vielen Dank für die Information!

    Liebe Grüße

    Caszt

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1278719668000

    OT-Frage:

    Vertraglich vereinbar wurde ja eine angenommene tägliche Reservierbarkeit der Spezialitätenrestaurants. Wie realistisch ist das eigentlich? Meiner Erfahrung nach wird dieser Wunsch einerseits durch die ebenfalls auf Spezialitäten hungrigen Mitreisenden und andererseits durch die Hotel- bzw. Restaurantleitung mehr oder weniger "behindert".

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1278760106000

    eigentlich erklärt die formulierung an sich doch schon alles.

    wenn eine reservierung erforderlich ist bedeutet es ja, dass das restaurant nur begrenzte kapazitäten hat.

    sonst wäre es ja immer für alle zugänglich.

     

    theoretisch hätte der va sich den hinweis, dass es nur 3x pro woche möglich ist sparen können.

    wenn du vort ort dann mehr als 3 x reservieren wolltest, würde der restaurantmanager weinfach sagen, dass keine plätze mehr frei sind.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1278763894000

    .......wenn du vort ort dann mehr als 3 x reservieren wolltest, würde der restaurantmanager weinfach sagen, dass keine plätze mehr frei sind.......

    und dann hast Du anschliessend das Gejammere, dass man trotz rechtzeitiger Reservierung nicht nach Wunsch in dieses Restaurant kam. Ich halte das, was der RV hier gemacht hat, naemlich korrekt zu informieren, fuer den geraden und klaren Weg.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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