Hallo,
wir haben folgenden Fall. Wir haben als Familie einem Reisebüro einen Buchungsauftrag für ein DZ und ein EZ für die gleiche Pauschalreise eines Veranstalters im Sommer gegeben.
Nun hat das Reisebüro das DZ zuerst eingebucht, das EZ ist nicht mehr buchbar. Das Reisebüro hat den Veranstalter nach Merken der mangelnden Verfügbarkeit daraufhin auf den Zusammenhang der beiden Buchungen aufmerksam gemacht, der sieht aber keinen Grund das DZ wieder kostenfrei zu stornieren.
Wer muss nun die Stornokosten des DZ oder einen möglichen Aufpreis für ein EZ bei einem anderen Veranstalter/abweichenden Termin tragen? Ich sehe ehrlich gesagt den Fehler nicht bei uns sondern beim Reisebüro. Das muss sich doch VOR der Buchung darum kümmern, ob beide Zimmer auch frei sind bzw. diese erst optionieren oder vor Buchung mit dem Veranstalter klären, dass nur eine Buchung beider Zimmer gewollt ist und kann nicht einfach nur die Hälfte verbindlich buchen oder?