• Felixxx87
    Dabei seit: 1184198400000
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    geschrieben 1304852951000

    Hallo,

    wir haben folgenden Fall. Wir haben als Familie einem Reisebüro einen Buchungsauftrag für ein DZ und ein EZ für die gleiche Pauschalreise eines Veranstalters  im Sommer gegeben.

    Nun hat das Reisebüro das DZ zuerst eingebucht, das EZ ist nicht mehr buchbar. Das Reisebüro hat den Veranstalter nach Merken der mangelnden Verfügbarkeit daraufhin auf den Zusammenhang der beiden Buchungen aufmerksam gemacht, der sieht aber keinen Grund das DZ wieder kostenfrei zu stornieren. 

    Wer muss nun die Stornokosten des DZ oder einen möglichen Aufpreis für ein EZ bei einem anderen Veranstalter/abweichenden Termin tragen? Ich sehe ehrlich gesagt den Fehler nicht bei uns sondern beim Reisebüro. Das muss sich doch VOR der Buchung darum kümmern, ob beide Zimmer auch frei sind bzw. diese erst optionieren oder vor Buchung mit dem Veranstalter klären, dass nur eine Buchung beider Zimmer gewollt ist und kann nicht einfach nur die Hälfte verbindlich buchen oder?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1304867130000

    Dann hast entweder Du das Reisebüro, oder das Reisebüro den Veranstalter nicht auf die Notwendigkeit und Betätigung einer zusammenhängenden Buchung hingewiesen. Klären kannst Du das nur mit dem Reisebüro.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1304867201000

    Ich denke auch, dass ausgehend von den vorliegenden Infos das Reisebüro einen klassischen Fehler begangen hat und staune gleichzeitig, wie fachkundig Du als Reisender nach der Buchung argumentieren kannst. Aus Schaden wird man klug, nicht wahr.

    Vom Reisebüro würde ich mir schon so viel Kulanz wünschen, dass eine etwaige Differenz des Einzelzimmers von Veranstalter A zu B übernommen wird. Auch wenn eine Option ggf. nicht möglich gewesen sein sollte, es gibt immer einen Weg ...

    PS:

    Der sicherste Weg ist aus meiner Sicht immer beide Zimmer auf eine Buchung zu nehmen. So ist die Verfügbarkeit gewährleistet und für den Veranstalter auch eindeutig, dass beide Reisen zusammen gehören.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1304886159000

    @AntoniaW sagte:

    PS:

    Der sicherste Weg ist aus meiner Sicht immer beide Zimmer auf eine Buchung zu nehmen. So ist die Verfügbarkeit gewährleistet und für den Veranstalter auch eindeutig, dass beide Reisen zusammen gehören.

    ... denn wenn nicht eindeutig aus der Buchung hervorgeht, dass beide Zimmer zusammengehören, kommt auch noch das Risiko dazu, dass, wenn das Hotel überbucht ist, vor Ort die beiden Zimmer nicht im gleichen Hotel zur Verfügung stehen.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • hubkatfrie
    Dabei seit: 1206230400000
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    geschrieben 1304898741000

    Sehr interessanter Fall, nach deiner Beschreibung sehe ich die Schuld zu 100% beim Reisebüro, aber ich bin kein Profi, sondern nur Leihe und bei so interessanten Themen wird leider wenig geantwortet. Stürzen sich lieber die sogenannten Profis auf Fälle wo wieder einmal ein Reisender in Urlaub reist, nur um im Nachhinein Geld heraus zu schlagen. Im Falle du hättest im Internet gebucht wäre die Antwort, Tja Selbstschuld, hättest lieber im Reisebüro gebucht! Leider kann ich dir keine fachliche Antwort geben, bin aber über diese sehr gespannt, Gruß Hubert.

    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1304902659000

    Na immerhin kamen ausser Deinem Beitrag doch einige hilfreiche Beiträge, auch von mir als Laie.

    Auch Deine Anmerkung betreff Reisebüro ist überflüssig, denn gerade AntoniaW hat einen sehr kompetenten Hinweis gegeben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1304985440000

    Sag mal Felix, wer ist eigentlich der Veranstalter? Da steht nicht zufällig ein X vor dem Namen?

  • Hanni1986
    Dabei seit: 1284940800000
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    geschrieben 1305627873000

    Zuerst einmal muss ich AntoniaW zustimmen. Es ist ein Fehler des Reisebüros. Entweder bucht man den das DZ und das EZ in einen Vorgang oder man optioniert erstmal beides und bucht sie dann nacheinander ein. So ist gewähleistet, dass die Vakanz gegeben ist. Für mich hört sich das nach einem klassischen Bistrofehler an, sprich die Vakanz wurde im Bistro geprüft aber nicht über den direkten Draht der TOMA Maske. Da passiert es des öfteren das Bistrovakanzen frei sind aber bei einer direkten Veranstalteranfrage ist die Vakanz nicht mehr da oder läuft unter RQ (Request).

    Die Theorie mit dem X Veranstalter ist natürlich auch möglich:

    DZ und EZ einzeln geprüft --> jeweils verfügbar

    DZ eingebucht --> dauert ein paar Minuten

    Versuch EZ zu buchen --> fehlgeschlagen da fehlende Vakanz

    Mögliche Gründe: Jemand hat in der Zeit das EZ weggebucht oder das Zimmer war ein und dasselbe nur mit einer anderen Belegung. Sprich du hast dir das EZ selber mit der Buchung des DZ weggebucht oO

    Im Endeffekt musst du nun mit dem Reisebüro verhandeln und darauf bestehen, dass eine Lösung gefunden wird.

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