Ich sehe es eher wie @kessy05 es mitteilte:
Der Reiseveranstalter verspricht eine Leistung, die in diesem Fall die Benützung des Meeres heißt. Zwar kann er sich auf höhere Gewalt berufen, bleibt aber trotzdem die nicht erbrachte (Werkvertrags-) Leistung schuldig, nämlich den Zweck der Reise = Baden, zu erfüllen.
Hätte er wirklich Transfers zu benutzbaren Stränden angeboten, läge hier nur eine Beeinträchtigung vor. Also im Bereich von vielleicht fünf Prozent.
Hat er aber nichts dergleichen angeboten, fehlte die "Geschäftsgrundlage" des "Werkvertrages" = Baden, Erholung am Strand.
Ein Hurrikan ist übrigens nicht unbedingt höhere Gewalt, da man ja weiß, zu welchen Zeiten diese in der Karibik auftreten. Somit nimmt ein Reiseveranstalter auch bewußt dieses Risiko in Kauf - und haftet für die Erfüllung seines Reisevertrages.
Algen waren auch höhere Gewalt - im ersten Jahr ihres Auftretens! Und wer damals geklagt hatte, bekam Recht: zwar höhere Gewalt, aber der Reiseveranstalter schuldet die Benutzung des Meeres. Klingt eigenartig, ist aber so: Schiurlaub versprochen - kein Schnee --> Reiseveranstalter haftet, Badeurlaub versprochen - baden nicht möglich --> Reiseveranstalter haftet.
Verspricht der Reiseveranstalter aber ein Hotelzimmer in Barcelona und die Strände in der Nähe wäre verschmutzt, so haftet er nicht. Denn er hat ja keinen Badeurlaub versprochen.
Im konkreten Fall hier würde ich einen auf Reiserecht versierten Anwalt aufsuchen und nochmals genau nachfragen. Ich bin mir fast sicher, dass hier eine Reisepreisminderung erwirkt werden kann.
Meint
Peter