Die Lufthansa will durch ihre AGB u.a. verhindern, dass durch den gezielten Kauf zweier Hin- und Rückflugticketes, wobei jeweils ein Hin- und ein Rückflug nicht genutzt werden, Mindestaufenthaltsdauern unterlaufen werden. Gegen diese AGB klagte eine Verbraucherorganisation. Das OLG Köln vom 31.7.2009 (Az.: 6 U 224/08) gibt Lufthansa Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch hier .
Gruß
Manfred