Die in den Reisebedingungen der Reiseveranstalter festgelegten pauschalen Stornokostensätze sind ja manchmal ziemlich happig, so dass beim Kunden Zweifel an der Angemessenheit aufkommen. Manche RV räumen den Kunden das Recht ein nachzuweisen, dass gegenüber den Pauschalsätzen dem RV niedrigere Kosten entstanden sind, andere RV tun das nicht.
a) Müssen alle RV den Kunden dieses Recht einräumen, unabhängig davon, ob in Reisebedingen verankert oder nicht;
Wie kann man das als Kunde realisieren; welche Rechte hat der Kunde und welche Auskunftspflichten der RV und seine Kooperationspartner?
Wer hat so etwas schon mal versucht?