• Kabafit
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    geschrieben 1509285146857 , zuletzt editiert von Kabafit

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Pauschalreise für zwei Personen nach Ägypten (Zielflughafen Hurghada) über ein Reisebüro für 10 Tage AI beim Veranstalter LMX Touristik gebucht. Am Tag des Abfluges von München sind wir zum Flughafen gefahren und wollten unsere Reise antreten, Abflug war hier Samstag 8.30h. Das Boarding hat sich immer weiter verzögert, bis uns nach ein paar Stunden mitgeteilt wurde, das der Flug (Airline Air Cairo) wegen technischer Probleme an diesem Tag nicht starten konnte. Wir wurden danach in ein Hotel gebraucht und dort wurde uns mitgeteilt, das wir am nächsten Tag um 9.30h erst fliegen werden. Eine Bescheinigung für die Verspätung haben wir erhalten (aufgrund: X technischen Gründen)

    Jetzt habe ich folgende Fragen:

    Welche Ansprüche habe ich? - Für die Flug Annullierung müssten uns eigentlich pro Person 400 Euro zustehen? Habe ich aber trotzdem noch weitere Ansprüche an den Veranstalter, da ich einen Tag Urlaub verloren habe, 10 Tage bezahlt habe, aber nur 9 Tage bekommen habe? Die Reise hat pro Person 654 Euro gekostet, für Flug, Transfer, Hotel. Nach Frankfurter Tabelle stehen uns doch noch vom Veranstalter Zahlungen für den einen Tage weniger Urlaub zu? Das wären nach dem Rechner 68.67 Euro pro Person, vom Veranstalter, für 25 Stunden Flug Verspätung, 654 Euro Reisepreis, und 10 Tage Urlaub. Oder wären mit einer Zahlung von der Airline die Ansprüche abgegolten?

    http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/PFlugverspaet.html

    An wen muss ich meine Ansprüche richten? An den Veranstalter, oder für die Flugverspätung direkt an die Airline? Laut EU Recht stehen uns pro Person 400 Euro zu.

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1509461357216

    Für die Annulierung steht dir nur einmal eine Entschädigung zu, entweder nach EU Verordnung 261/2004 durch die Airline oder durch den Veranstalter.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
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    geschrieben 1509500429920

    Hier findest du den bestehenden Thread mit zahlreichen Infos zum Thema.

    Die Kompensationsforderungen gem. VO(EG)261/04 sind direkt an die Airline zu richten.

    Der Erfolg deiner Einrede ist leider ungewiss, denn ein in D erwirkter Anspruch muss in Ägypten vollstreckt werden.

    Gegen den Veranstalter sind 65,40€ pro Person geltend zu machen (=5% eines Tagessatzes ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weitere); würde die Airline kompensieren wäre dieser Betrag anzurechnen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1509526671093

    Danke für Link und Antwort, @vonschmeling!

    Hier mache ich zu.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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