@gwiniver, bedeutet über FTI gebucht, dass ihr beide über die Hanse Merkur versichert seid oder habt ihr eine von der Reise unabhängige Versicherung gebucht? Die Hanse Merkur kommt, wenn ihr beide versichert seid, bei einem anerkannten Versicherungsfallfür deine Kosten auf, da deine Freundin in dem Fall als Risikoperson gilt. Die Versicherung kommt (laut Versicherungsbedingungen Teil B, Punkt 1.4) auch für deine Mehrkosten in Form von z.B. EZ-Zuschlägen bis zur Höhe der Stornokosten bei einer Komplettstornierung auf, wenn du dich entschließen solltest, auch ohne deine Freundin die Reise anzutreten. Ob ihr den etwaigen Versicherungsfall erst meldet, wenn die OP tatsächlich beschlossen ist oder schon vorher, hängt davon ab, ob ihr die Reise ohne eine anstehende OP antreten würdet oder nicht. Ist aus jetziger Sicht eine Reise laut Facharzt auch ohne OP undenkbar, wäre der Versicherungsfall schon eingetreten. Das Für und Wider in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Reiseantritts zum jetzigen Zeitpunkt muss man halt immer selbst in Absprache mit dem Arzt abwägen. Brenzlich im Sinne von "unverzüglicher Schadensmeldung" kann es dann werden, wenn sich ausgerechnet zwischen dem 20.05. und 23.05. vertragstechnisch mit FTI die Stornogebühren erhöhen und im Nachhinein auch ohne anstehende OP z.B. am 20.05. zu ersehen war, dass die Reise so nicht stattfinden kann. Es ist also immer wichtig, dass man sowohl die AGBs des RVs und die Versicherungsbedingungen des Versicherers im Auge behält. Meine Angaben sind wie immer ohne Gewähr und beziehen sich lediglich auf die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur, wenn sie denn eurem Versicherungsvertrag zugrunde liegen und euer Versicherungsfall auch so vom Versicherer anerkannt wird, was ja in einem Reiseforum nicht geklärt werden kann. Es besteht aber auf jeden Fall die Hoffnung (um deine letzte Frage mal zu beantworten), dass, wenn ihr beide versichert seid und die Verletzung deiner Freundin als Schadensfall anerkannt wird und ihr den Schaden unverzüglich meldet, dein Geld nicht weg ist, sondern im Rahmen der Versicherungsbedingungen erstattet wird.