• Kathi0405
    Dabei seit: 1283299200000
    Beiträge: 16
    geschrieben 1408373111000

    Ich hoffe ich bin hier richtig - wenn nicht, bitte verschieben....

    Wir haben für Ende September eine Pauschalreise mit Neckermann gebucht. 4 Personen also zwei Doppelzimmer.

    Nun ist einer der drei Reiseteilnehmer beruflich bereits in der Nähe des Zielortes, sodass es wenig Sinn machen würde nach Hause zu fliegen nur um dann in ein Flugzeug in die gleiche Richtung zu steigen.

    Dazu stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Kann man für eine Person nur den Hinflug stornieren, sodass diese trotzdem das Zimmer hat un zurück fliegen kann?

    2. Könnte man für eine Person lediglich den Flug umbuchen, sodass diese von der Geschäftsreise direkt zum Zielort fliegen kann? (Beides innerhalb von Europa, aber außerhalb Deutschlands).

    Danke für die Hilfe.

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1408375877000

    @kathi

    zu1. So weit ich weiß, kannst du den Hinflug nicht beim RV stornieren. Du kannst lediglich beim Check In den Reisenden für den Hinflug "abmelden" und darauf hinweisen, dass er den Rückflug antritt.

    zu2. Das wäre nur möglich wenn du ein Katalogangebot gebucht hast, der "Abflughafen" der Person vom RV auch angeboten wird. Sollte das möglich sein, wird diese Reisedann neu berechnet.

    Passt 2. solltest du dich mit dem RV in Verbindung setzen.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • gluecksfee06
    Dabei seit: 1155427200000
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    geschrieben 1408376015000

    zu 1. kein Problem; selbst das Stornieren kannst du dir sparen - der Flug verfällt eben

    zu 2. hängt vom Good-will des Reiseunternehmers ab. In der Regel maximal gegen Gebühr Änderung des Flugs möglich

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1408378457000

    @glücksfee

    Wer den Hinflug einfach verfallen läßt, kann auch den Rückflug nicht antreten.

    Es ist wichtig, beim Check in bescheid zu sagen, damit der Passagier den rückflug nutzen kann.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1408388595000

    Unbedingt mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen!

    No-Show beim Hinflug führt u.U. tatsächlich zum Verlust der Berechtigung für die Rückreise!

    Evtl. hält der Veranstalter den alternativ gewünschten Hinflug vor, dieser ist i.d.R. jedoch zusätzlich zu erwerben. Gewöhnlich bewegen sich die Kosten aber auf Augenhöhe der Maßnahme mit dem Titel "Umbuchung" - das sollte also nicht abschrecken.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kathi0405
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    Beiträge: 16
    geschrieben 1408443964000

    Der RV hat mich ans Reisebüro (in diesem Fall weg.de) verwiesen....Da gab es leider noch keine Rückmeldung.

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