Moin! Wenn der Ausweichpool etwas kleiner ist als der Originalpool, dann muss man das so hinnehmen. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ein Pool einen Mindestplatz pro Planscher hergäbe. Meine Mutter ist übrigens 82 Jahre alt und bewältigt eine Strecke von 100 Metern problemlos. Wenn 100 Meter zu "anstrengend" sind, dann wäre dieses auch der Weg vom Zimmer zum eigenen Hotelpool gewesen und man hätte auf einen Rollstuhl zurückgreifen müssen. Niemand hat übrigens jemals versprochen, dass Reisen ganz unanstrengend sei, worauf auch die Wortherkunft von "TRAVEL" hinweist. Kommt von dem französischen TRAVAIL, und das bedeutet schlicht "ARBEIT".
PS: wenn sich die Gegebenheiten vor Ort als unakzeptabel erweisen, dann muss man zunächst dem Veranstalter die Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen, also den Reiseleiter des entsprechenden Unternehmens ansprechen. Erst dann, wenn ein Mangel (ob nun empfunden oder real) nicht abgestellt wurde, ist es überhaupt sinnvoll, über einen Schadenersatz nachzudenken. Welchen Anteil ein nicht benutzbarer Pool am Gesamtpreis einer Reise hat, die ja aus vielen Komponenten wie Flug, oft auch Zug zum Flug, Transfer vor Ort, Übernachtung und Verpflegung besteht, haben sicher schon Gerichte festgestellt, denn der klagefreudige Deutsche wird hier ganz bestimmt bereits mehrfach den Rechtsweg beschritten haben, nehme ich an.