• petras71
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    geschrieben 1403511597000

    Hallo

    wir haben bei Alltours eine Reise nach Marsa Alam ins Happy Life resort gebucht . Haben das Hotel extra wegen uns Tochter (9) ausgewählt , da es einen kleinen Rutschen-Parkt dabei hat . War ja auch vorhanden nur das sich durch stark verschmutztes Poolwasser die Haare unserer Tochter grün färbten und auch die gesamte Badekleidung versaut wurde(alles war grün ) . Haben dies dan an der Rezeption gemeldet . Dort wurde uns mitgeteilt das alles geregelt wird . Dabei blieb es dann auch noch 2 Tage , es wurde nix gemacht . Auch andere Urlauber beschwerten sich über diese Wasserqualität . Das Hotel selst war auch mehr als schmutzig und wir sind sicher keine Nörgler aber wenn Fäkalien 3 Tage in der selben Strandtoilette am selben Fleck sind wird es auch mir zuviel .

    Haben dann am 4Tag die Reiseleitung informiert und diese hat einen Umzug in ein anderes Hotel in die wegegeleitet . Am 5 . Tag konnten wir dann in ein anderes Hotel umziehen , das aber leider eben diese gewünschten Rutschen nicht hatte und unsere Resturlaub ziemlich anstrengend wurde da unsere Tchter eben ständig bespaßt werden wollte !

    Kann mir jemand sagen ob wir da was wegen Preisminderung und ersatz unserer Badekleidung , machen können ?

    Es wurden übingens Zeigleich noch 3 andere Familien in andere Hotels untergebacht

  • de la Diva
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    geschrieben 1403519920000

    @Petras71

    Die "grünen Haare" deiner Tochter haben nicht unbedingt etwas mit "verschmutztem" Poolwasser zu tun....

    Soweit ich weiß, wird in Pools Kupfersulfat benutzt um Algenbildung zu verhindern - Menschen mit blonden Haaren (häufig gefärbt bzw. blondiert) sind da empfindlicher als die mit anderen Haarfarben.

    Mit Aspirin (in Wasser aufgelöst) könnte man das wohl wieder rauswaschen.....also es ist kein Schaden in dem Sinne und bleibend auch nicht.

    Auch die Badekleidung kann man waschen und dem Waschwasser Aspirin zusetzen....

    Zu allem anderen kann man schlecht etwas sagen, da man den genauen Hergang nur zusammengefasst von dir hat....

    Richtig wäre immer, den Mangel anzeigen bei der RL, Frist ( ev. 24 h) abwarten und wenn es nicht behoben wird bzw. werden kann, dann vom RL bestätigen lassen oder so wie du ins andere Hotel umziehen und sich Ansprüche vorbehalten.

    Aber die nichtvorhandenen Rutschen im anderen Hotel kann man sicher in einem Schreiben an den RV reklamieren.

    Fristsetzung nicht vergessen.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Jesla
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    geschrieben 1403521534000

    Zunächst mal: Wenn man vor Ort etwas reklamiert, sollte man dies sofort bei der Reiseleitung tun, denn der Veranstalter ist Euer Vertragspartner. Ist keine RL vor Ort, kann man dies auch telefonisch tun. Man muss nicht den nächsten Info-Treff abwarten. Ihr habt zunächst beim Hotel reklamiert und erst am 4. Tag bei der RL, die innerhalb von 24 Stunden Abhilfe geleistet hat. Das heißt, der RV hat seine Pflicht erfüllt.

    Ging die grüne Farbe beim Waschen der Kleidung denn raus oder nicht? Und habt ihr Euch das von der RL dokumentieren lassen, Fotos davon gemacht etc.? Dann könntet ihr dafür evtl. Schadensersatz verlangen, muss aber bewiesen werden, dass es vom Wasser im Hotel kommt und es nicht wieder raus geht.

    Die fehlenden Rutschen könnt Ihr natürlich reklamieren, da es für Euch ein Reisemangel ist. Habt Ihr im Reisebüro gebucht? Wenn ja, dann helfen Euch die Berater da sicher, ein passendes Schreiben zu formulieren. Wichtig ist immer die Dokumentation des Mangels und die Bestätigung durch die örtliche Reiseleitung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1403521712000

    Ursächlich ist das gechlorte Wasser, denn Chlor lässt Hartmetalle oxidieren, die sich im Wasser befinden. Konsequentes Auswaschen des Poolwassers kann helfen, bei Verfärbung das schon von la Diva empfohlene Aspirin oder auch Backnatron.

    Ersatz für die Kleidung wird es nicht geben.

    Ihr habt ja offenbar vor Ort reklamiert, für die 5 Tage im schmutzigen Hotel würde ich dem Veranstalter eine Minderung von anteilig 10% des Preises vorschlagen, für den Umzug darf man um einen Tagessatz mindern, das Fehlen der Rutschen kann ebenfalls mit 10% Minderung abgegolten werden.

    Bei einem Reisepreis von 1000€ ergäben sich also 100€ für die Beeinträchtigungen und 70€ für den Umzugstag.

    Dies würde ich beziffern, sehr kurz begründen und mit Fristsetzung (ca. 14 Tage) schriftlich an den Veranstalter richten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • petras71
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    geschrieben 1403524197000

    Ich wollte eigentlich den Reiseleiter schon am 2. Informieren habe mich aber von dem netten Herren an der Rezeption überreden lassen noch etwas zu warten :-(

    Die Badekleidung wurde uns schon vor Ort vom Hotel gereingt mit sehr sehr geringem Erfolg , bei einem  Bikini von mir (keine Billigware) löste sich der gesamte Gummi auf und ist nun untragbar geworden . 

    Die Haare waren ja nicht nur grün sonder haben sich angefühlt als wurden sie mit Öl gewaschen und der geruch war wie Rostiges Eisen

    Ach ja und der Reisepreis lag bei 2500 ,- Euro für 2 Erwachsene und ein Kind (14Tage)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403525143000

    Nochmal: Diese Verfärbung der Haare einschließlich Nebenerscheinungen ist kein Entschädigungsgrund. Das Phänomen ist sattsam bekannt und man kann ihm vorbeugen.

    Zudem müsstest du Ansprüche betreffend die Kleidung mit dem Hotel klären, das liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters.

    Bei einem Reisepreis von 2500€ sind es entsprechend 250 für die Mängel und 178,50 für den Umzugstag - ich hatte beispielhaft der Einfachheit halber auf 1000€ vorgerechnet ...

    ;)

    Im Übrigen spielt es keine Rolle ob du am zweiten oder erst am vierten Tag reklamierst, die Minderung bezieht sich ohnehin auf den gesamten Reisepreis.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1403526461000

    @Petras71

    Du kannst neben Rezeption natürlich den RL informieren - das Eine schließt ja das Andere nicht aus....Die Entscheidung das nicht zu tun, hast du getroffen...

    Was deinen Bikini angeht, o.k. in anderen Ländern wird  häufig mit wesentlich aggressiveren Mitteln gewaschen aber die anderen Badesachen scheinen ja i.O. gewesen zu sein, so dass man wahrscheinlich sagen müsste - eigenes Risiko......(?)

    Auch mit den Haaren (sie sind hoffentlich nicht ausgefallen) scheint es ein individuelles Problem zu sein anderenfalls hätten alle das selbe Problem gehabt..

    Aber VS hat dir schon geschrieben wie du vorgehen kannst und da ist nix dran zu mäkeln.....versuche es so!

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403531090000

    Diese Verfärbung ist insofern ein individuelles Problem, als sie bei sehr hellen und relativ strapazierten Haaren ausgeprägter ist und ebenfalls vom Verhalten beeinflusst wird. Wäscht man das Poolwasser nach jedem Bad konsequent aus, kann man sie ganz vermeiden. Demnach muss das nicht unbedingt massenhaft auftreten.

    Natürlich kann man auch die Werte des Pools überprüfen lassen, ganz auszuschließen ist "Nixenhaar" dadurch allerdings nicht.

    Bekanntlich übernehmen Reinigungen und Wäschereien keine Haftung für Beschädigungen an der behandelten Kleidung - daher auch meine Auffassung, dass für die Badesachen unter gar keinen Umständen etwa der Veranstalter in Anspruch zu nehmen ist.

    Wie dem auch sei - offenbar wurde beim Reiseleiter vorgetragen und der Umzug veranlasst. Dass keine Rutschen im neuen Hotel waren, dürfte unstreitig sein und eine Nachbesserung nicht möglich. Hierfür bedarf es m.E. keines der sonst obligatorischen Beschwerdeprotokolle.

    Wann schließlich reklamiert wurde spielt ebenfalls keine Rolle, da keines der Probleme ausreichend behandelt wurde, bzw. werden konnte (Rutschen).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Jesla
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    geschrieben 1403544027000

    Ich hatte mal eine Reklamation, bei der Bikinis durch die Benutzung des Jacuzzis die Farbe verloren. Die Bikinis waren ebenfalls nicht günstig gewesen und die beiden Damen, um die es ging, haben vor Ort im Hotel reklamiert als auch nachträglich beim Veranstalter. Das Problem mit dem Jacuzzi wurde vor Ort gelöst, die Bikinis waren jedoch ruiniert und der Veranstalter hat letztlich eine Erstattung gezahlt. Allerdings hatten die beiden auch alles vom Hotel und von der RL dokumentieren lassen und sie hatten die Original-Rechnungen eingereicht.

    Der Zeitpunkt der Reklamation spielt grundsätzlich schon eine Rolle, da man nur für die Dauer des Mangels eine Erstattung fordern kann. In Eurem Fall gab es vor und nach dem Umzug einen Mangel. Ob diese nun gleichwertig sind, obwohl der RV beim ersten Mangel fristgerecht Abhilfe geleistet hat, und ob man denselben prozentualen Anteil fordern kann oder sollte, kann und möchte ich nicht beurteilen. Mag sein, dass jeweils 10% angemessen sind. Willst Du bei Deiner Reklamation keinen konkreten Prozentsatz oder Betrag angeben, kannst Du auch erst mal auf ein Angebot des RV warten und im Nachhinein, wenn es Dir zu wenig ist, einen bestimmten Anteil fordern. Zieht das Ganze aber natürlich etwas in die Länge, also wenn Dir die hier genannten Beträge angemessen vorkommen, versuch's doch einfach mal so.

    Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass ihr alles, was ihr dokumentiert habt und was die RL euch dokumentiert hat, einreicht. Wie gesagt, wenn ihr im Reisebüro gebucht habt, helfen die sicherlich mit den passenden Formulierungen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1403565441000

    Im vorliegenden Fall gibt es zwei Reklamationen verschiedener Genese, aber mit zufällig (geschätzt) identischer Angemessenheit im Blick auf die Minderung.

    Warum diese auf den gesamten Reisezeitraum anzuwenden und somit das Datum der Beschwerdeführung unerheblich ist hatte ich doch schon erklärt ...

    :frowning:

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