Wir haben am 25.07.25 bei "Weg-de" eine reine Hotelbuchung gebucht, Veranstalter ist Schauinsland-Reisen. Anreise im Hotel wäre der 06.02.2026 !Heute hat uns Schauinsland per Email mitgeteilt, dass es eine Preisänderung im gebuchten Hotel gibt und sich der Gesamtpreisepreis um 346 Euro erhöht. Die AGBs von Schauinsland mit Fassung vom 20.07.25 besagen:
4. Preisanpassung
4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
Somit sind es doch nicht mehr als 4 Monate, die dazwischen liegen und die Preiserhöhung wäre unrelevant, oder verstehe ich den o. g. Passus falsch?
Was wäre jetzt unserseits überhaupt zu unternehmen? Wir haben jetzt weder weg-de noch Schauinsland kontaktiert.