• gipsy63
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    geschrieben 1117483618000

    Hallo an alle,

    habe eine tolle Woche AI im Viva Paradiso/Belek/Türkei hinter mir. Nur bei den Flügen mit InterAir gab es Probleme. Ursprünglich sollte ich am 14.05. um 17.00 abfliegen, als dann das Ticket kam, war es plötzlich der 13.05., 23.40. Tatsächlich flogen wir am 14.05 um 0.30 ab. Ankunft im Hotel um 06.30, also kein Zimmer bereit! Das klappte dank nettem Personal aber um 10.20, somit keine Klagen. Rückflug war dann statt am 21.05. um 16.15 schon am 20.05., 23.15. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das "6" Nächte.

    Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, das bei Pauschalreisen die Anzahl der Nächte zählt. Gibt es dazu irgendwelche Paragaphen? Oder wo kann man das nachlesen? Der Veranstalter ITT ist der Meinung, ich hätte ja 7 volle Tage gehabt und lehnt deshalb eine Preisminderung ab. Und die enormen Flugverschiebungen nennt er ein "Ärgernis" aber keinen Reisemangel. Kann mir jemand raten, wie ich doch noch eine Erstattung geltend machen kann?  Und wieviel wäre angebracht? Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1117613517000

    Durftest Du denn am Abreisetag Dein Hotelzimmer und die anderen Hotelleistungen (z. B. Verpflegung) bis zur Abholung durch den Transferbus behalten? Wenn ja, dann hast Du die gebuchte Leistung in Anspruch genommen, denn am Abreisetag besteht ab 12.00 (mittags) kein Anspruch mehr darauf. Außerdem konnte Dein Zimmer erst am 21.05 - also Deinem eigentlichen Abreisedatum - an andere Gäste weitervergeben werden.

    Wenn Du Dein Zimmer allerdings am 20.05. um 12.00 räumen mußtest und Dir Dein AI - Bändchen abgeschnitten wurde, hast Du Anspruch auf die Erstattung eines Verlängerungstages, weil Du die Hotelleistungen ja nur für 6 statt für 7 Übernachtungen in Anspruch genommen hast. Für die Berechnung des Verlängerungs- oder Hoteltages bitte nicht den gesamten Reisepreis durch die Anzahl der Tage teilen ;-), sondern den Preis für die Verlängerungswoche durch 7.

    Ob sich für den ermittelten Betrag ein Rechtsstreit lohnt, ist fraglich. Außerdem wird es schwierig sein, einen Anwalt zu finden, der sich für so einen geringen Streitwert einsetzt. 

    Die geringfügige Verspätung am Anreisetag mußt Du entschädigungslos hinnehmen, daß Dir dann bei Anreise nicht sofort Dein Zimmer zur Verfügung gestellt wurde, auf das Du ja eingentlich schon seit dem Vortag, 14.00, Anspruch hattest, ist natürlich nicht schön - aber das mußt Du dem Reiseveranstalter belegen können, z. B. durch eine erfolgte Meldung gegenüber dem Reiseleiter vor Ort.

    Da die Flugzeitenänderung aber doch ziemlich extrem war, würde ich es an Deiner Stelle erstmal im Guten versuchen und den Veranstalter innerhalb der gesetzlichen Frist um Kulanz bitten.

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